Hessen: Pflegekassen vereinbaren verbesserte häusliche Leistungen
Frankfurt/M. – Künftig können pflegebedürftige Versicherte in Hessen verbesserte häusliche Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen. Das haben die Verbände der Pflegekassen mit rund 500 privatgewerblich organisierten Pflegediensten und vielen freigemeinnützigen Pflegediensten der Liga der Freien Wohlfahrtspflege vereinbart. „Bereits in diesem Jahr können viele pflegebedürftige Versicherte verbesserte Pflegeleistungen in der häuslichen Betreuung in Anspruch nehmen, um sich zu Hause besser zurecht zu finden“, sagte Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen.
Bei den Vereinbarungen geht es um Unterstützung, Begleitung und sonstige Hilfen im häuslichen Umfeld der Pflegebedürftigen und ihrer Familien. Zum Beispiel kann der Pflegedienst Aktivitäten unterstützen, die der Kommunikation und sozialen Kontakte dienen, also Spaziergänge, Begleitung zum Friedhof oder Besuche von Verwandten und Bekannten.
Versicherte können diese Leistungen mit einem Pflegedienst vereinbaren. Abhängig von ihrer Pflegestufe übernehmen die Pflegekassen die Kosten bis zu folgenden monatlichen Höchstbeträgen: Ohne Pflegestufe bis zu 225 Euro, bei Pflegestufe I bis zu 215 Euro und bei Pflegestufe II bis zu 150 Euro.
Die Abrechnung bis zum jeweiligen Höchstbetrag wird direkt zwischen dem ambulanten Pflegedienst und der Pflegekasse abgewickelt. Sofern die Kosten darüber hinausgehen, muss der Versicherte diese selbst übernehmen.
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