Neuer Modellversuch zur häuslichen Krankenpflege in Baden-Württemberg
Stuttgart – Einen Modellversuch zur unbürokratischen Verordnung von häuslicher Krankenpflege haben die Kassenärztlichen Vereinigung (KV), die Ersatzkassen und verschiedene Träger von Sozialstationen in Baden-Württemberg gestartet. „Aus Umfragen wissen wir, dass ein Hausarzt rund ein Drittel seiner Zeit für administrative Aufgaben verwendet. Diese Zeit fehlt ihm für die Behandlung der Patienten. Gerade vor dem Hintergrund des drohenden Ärztemangels müssen wir die Abläufe Schritt für Schritt optimieren“, sagte der stellvertretende KV-Vorsitzende Johannes Fechner.
Im Verordnungsprozess häuslicher Krankenpflege kommte es immer wieder zu zeitintensiven Rückfragen zwischen Arzt, Pflegedienst und Krankenkasse als Kostenträger. Das sei gerade in Zeiten knapper personeller Ressourcen ein Ärgernis. Deshalb erproben nach Angaben der KV jetzt rund 30 Ärzte mit vier ausgewählten Sozialstationen für Ersatzkassenpatienten einen verschlankten Ablauf auf Muster 12, dem Formular für die Verordnung häuslicher Krankenpflege.
Der Arzt stellt bei dem Modellversuch wie gewohnt den Bedarf des Patienten an häuslicher Pflege fest, gibt die verordnungsrelevante Diagnose an und legt die Medikation fest. Die notwendigen Maßnahmen innerhalb der Behandlungspflege und die Häufigkeit bestimmt im Modellversuch aber die Pflegestation. Die Verantwortung für die Verordnung bleibt aber weiterhin beim Arzt, er signiert die Verordnung erst, nachdem er sich überzeugt hat, dass für den Patienten alles medizinisch Notwendige erbracht wird.
Die Hochschule Esslingen begleitet den Modellversuch wissenschaftlich. Im Zentrum der Evaluation stehen neben der Entlastung der Akteure die Patientenzufriedenheit, die Qualität der Behandlungspflege sowie verschlankte Arbeitsabläufe.
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