Hessen will Gehörlosen- und Taubblindengeld einführen

Wiesbaden – Hessen plant die Einführung eines Gehörlosen- und Taubblindengeldes. Ähnlich wie Blinde sollen damit künftig auch Gehörlose und Taubblinde eine finanzielle staatliche Unterstützung erhalten. Die Landesregierung brachte heute ein entsprechendes Gesetz in den Landtag in Wiesbaden ein.
Die Debatte wurde im Internet-Live-Stream des Landtags simultan von einer Gebärdendolmetscherin übersetzt. Anders als Hessen gewährten bereits Bayern, Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen Gelder für Gehörlose und/oder Taubblinde, heißt es im Gesetzentwurf.
Im Haushaltsjahr 2021 sind demnach einmalig sechs Millionen Euro für die Einführung des Gehörlosen- und Taubblindengeldes eingeplant, künftig dann acht Millionen Euro jährlich.
Das Gehörlosengeld soll nach den Plänen der Landesregierung monatlich 150 Euro und das Taubblindengeld das Doppelte des Blindengelds betragen. Es soll beispielsweise Kosten für technische Hilfsmittel oder für einen Dolmetscher ausgleichen, sagte Sozialminister Kai Klose (Grüne).
Das Gesetz soll nach den Worten des Ministers künftig eine Lücke schließen. Zwar sei schon vor mehr als 70 Jahren ein Blindengeld eingeführt worden. „Doch nicht nur sehbehinderte Menschen müssen in ihrem Alltag erhebliche Hürden überwinden“, betonte der Minister.
„Mindestens vergleichbarer Mehraufwand besteht für gehörlose und ganz besonders für taubblinde Menschen, für die bislang aber kein finanzieller Ausgleich geleistet wird.“ Taubblindheit sei nicht bloß die Summe aus Gehörlosigkeit und Blindheit, sagte Klose. „Sie ist eine eigenständige Behinderung und sie sollte auch so behandelt werden.“
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