Reform des Landesblindengeldes in Hessen beschlossen

Wiesbaden – Der hessische Landtag hat eine Reform des Landesblindengeldes beschlossen. Danach werden nun auch Menschen finanziell unterstützt, die ihr Augenlicht als Opfer von Straftaten verloren haben.
Neu geregelt wird nach den gestern in Wiesbaden mit den Stimmen der Regierungsfraktionen beschlossenen Änderungen auch der Begriff der nur vorübergehenden Sehstörung. Damit eine Sehstörung als solche anerkannt wird, muss sie nun länger als sechs Monate bestehen.
Die Höhe des Landesblindengeldes beträgt nach Angaben des Sozialministeriums derzeit monatlich 858 Euro. Mehr als 11.700 Menschen in Hessen erhalten die finanzielle Unterstützung. Davon bekommen rund 8.200 Personen Leistungen für blinde und über 3.500 Personen Leistungen für hochgradig sehbehinderte Menschen.
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