Hessen will Gesetz zur Kindergesundheit verlängern
Wiesbaden – Die Vorsorgeuntersuchungen für Kinder sollen in Hessen verpflichtend bleiben. Dazu will die Landesregierung das zum Jahresende auslaufende Kindergesundheitsschutz-Gesetz um acht Jahre bis einschließlich 2025 verlängern, wie Landessozialminister Stefan Grüttner (CDU) heute bei der ersten Lesung des Entwurfs im Landtag in Wiesbaden sagte.
Mit dem Gesetz werden Eltern verpflichtet, die Vorsorgeuntersuchungen von der U1 bis zur U9 zur rechten Zeit bei ihren Kindern vornehmen zu lassen. Eine Erweiterung auf die U10-Untersuchung sowie die beiden Jugenduntersuchungen J1 und J2 wäre zwar sinnvoll, sei aber verfassungsrechtlich problematisch, sagte Grüttner.
SPD und Linke forderten Nachbesserungen mit Blick auf eine bessere Vernetzung aller Institutionen, die für das Kindeswohl zuständig sind. „Wer Kinder schützen will, muss das Familienwohl stärken“, sagte die SPD-Abgeordnete Daniela Sommer.
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