Hessen will Wünsche behinderter Menschen stärker berücksichtigen
Wiesbaden – Die Unterstützung behinderter Menschen soll sich künftig stärker an deren persönlichen Wünschen orientieren. Ein entsprechender Gesetzentwurf von CDU und Grünen, der Zuständigkeiten bei der Versorgung neu regelt, ist gestern in Hessen in den Landtag eingebracht worden. Damit soll neues Bundesrecht auf Landesebene umgesetzt werden. Geregelt werden soll etwa, wer zuständig für die Eingliederungshilfe ist, die behinderten Menschen eine möglichst selbstbestimmte und aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht.
„Wir schlagen das sogenannte Lebensabschnittsmodell vor“, sagte Sigrid Erfurth, Sprecherin der Grünen für behinderte Menschen und Gleichstellung. Bis zum Schulabschluss sollen für minderjährige Menschen mit Behinderung künftig die Kreise und kreisfreien Städte zuständig sein – aktuell ist die Jugendhilfe bei einer seelischen Behinderung, die Sozialhilfe für die Eingliederungshilfe bei körperlichen oder geistigen Behinderungen zuständig. Solche Zuständigkeitsstreitigkeiten sollen mit dem Gesetz vermieden werden.
Mit volljährigen Menschen mit Behinderung bleibt der Landeswohlfahrtsverband (LWV) betraut. Diese Entscheidung begrüßte auch die Opposition. In dem Verband haben sich Landkreise und kreisfreie Städte in Hessen zusammengeschlossen, um gemeinsam soziale Aufgaben zu schultern. Behinderte Menschen unterstützt der LWV in den Bereichen Wohnen, Arbeit, medizinische Versorgung und Freizeit. 2018 waren in Hessen rund 58.500 behinderte Menschen leistungsberechtigt.
Auch die aktuell fast 100 unterschiedlichen Zuständigkeiten bei der Sozialhilfe sollen bereinigt werden, wie es in dem Gesetzentwurf heißt. Zusätzliche Ausgaben für den Landeshaushalt oder die Kostenträger seien nicht zu erwarten. SPD und FDP unterstützten den Gesetzentwurf grundsätzlich. Marjana Schott (Die Linke) kritisierte, im Vordergrund stehe die Kostenersparnis, nicht die Menschen.
Hintergrund ist eine 2016 beschlossene Änderung des Bundesteilhabegesetzes, die auch landesrechtliche Regelungen notwendig macht. Die Eingliederungshilfe soll im Jahr 2020 aus dem bisherigen Fürsorgesystem der Sozialhilfe herausgelöst werden – und sich künftig vor allem stärker an den persönlichen Wünschen der Betroffenen orientieren.
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