Ärzteschaft

Hessens Delegierte gegen Verbot der Ex-Post-Triage

  • Freitag, 23. September 2022
/picture alliance, Kay Nietfeld
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Frankfurt am Main – Der geplante Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes sieht unter an­derem ein Verbot der Ex-Post-Triage vor. Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) befürchtet, dass dadurch mehr Menschen sterben könnten und fordert deshalb in einer Resolution die Strei­chung des Verbots.

„Der Ausschluss der Ex-post-Triage führt dazu, dass die klinische Erfolgsaussicht eines Patienten als zentrales Kriterium der ärztlichen Entscheidung in Notlagen nicht mehr das wichtigste Bewertungs­kriterium ist“, heißt es in dem Papier.

Bei der Ex-post-Triage können auch diejenigen Patienten in eine Entscheidung bei der Zuteilung von knappen Mitteln einbezogen werden, denen bereits Ressourcen wie zum Beispiel Beatmungsgeräte zugeteilt wurden.

Die Ex-post-Triage kann daher den Entzug einer bereits zugeteilten Ressource bedeuten. Genau dies kann nach Ansicht der Delegierten in Krisensituationen dazu beitragen, das Leben und die Gesundheit möglichst vieler Menschen zu retten.

„Deswegen ist es richtig, in einer Situation existenzieller Ressourcenknappheit einen Patienten mit nur noch minimalen kurzfristigen Überlebenschancen zugunsten eines anderen mit deutlich besseren Chancen vom Beatmungsgerät zu trennen“, heißt es in der Resolution.

Darüber hinaus kritisierten die Delegierten auch die im Gesetzesentwurf genannten Bedingungen für Zutei­lungsentscheidungen im Vieraugenprinzip. Diese seien in vielen Kliniken insbesondere nachts und am Wo­chenende nicht zu gewährleisten.

„Es ist inakzeptabel“, so die Delegierten, „gesetzliche Bedingungen zu schaffen, die kaum umsetzbar sind.“ Ebenso inakzeptabel sei es, Ärzten akut Entscheidungen abzuverlangen, die später in aller Ruhe beurteilt und strafrechtlich eingeordnet werden könnten. Die Delegiertenversammlung befürchtet unter diesen Voraussetzungen eine Abwanderung Ärzten aus der Intensiv- und Notfallmedizin.

hil/sb

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