Hilfsmittel: Krankenkassen müssen künftig Vertragsverhandlungen führen

Berlin – Die Aufsichtsbehörden sollen Krankenkassen künftig dazu verpflichten können, Vertragsverhandlungen mit Hilfsmittelherstellern aufzunehmen. Das geht aus einem Änderungsantrag zum Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz hervor, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
Im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sei ausdrücklich klargestellt worden, dass hinsichtlich der Verträge über die Hilfsmittelversorgung jedem interessierten Leistungserbringer Vertragsverhandlungen zu ermöglichen seien, heißt es zur Begründung. Jeder Leistungserbringer solle dabei die Chance erhalten, eigene Verträge mit den Krankenkassen auszuhandeln.
„In der Vergangenheit sind nicht alle Krankenkassen dieser schon nach der Rechtslage vor Inkrafttreten des TSVG geltenden Vorgabe gefolgt“, heißt es weiter. So seien interessierte Leistungserbringer durch einzelne Krankenkassen von Vertragsverhandlungen ausgeschlossen oder die Vertragsverhandlungen seien mit bloßem Verweis auf Beitrittsmöglichkeiten zu bereits bestehenden Verträgen gar nicht erst aufgenommen worden.
„Um eine flächendeckende, wohnortnahe und qualitative Hilfsmittelversorgung zu gewährleisten, das Wahlrecht der Versicherten zu schützen und die Anbietervielfalt zu wahren, ist eine Vielzahl von Vertragsschlüssen notwendig“, heißt es in dem Änderungsantrag.
Die Durchsetzungsfähigkeit der neuen Kompetenzen der Aufsichtsbehörden werde durch die Möglichkeit, bei Zuwiderhandlung künftig ein Zwangsgeld festsetzen zu können, verstärkt.
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