Politik

Hilfsmittel: Krankenkassen müssen künftig Vertrags­verhandlungen führen

  • Mittwoch, 4. März 2020
/Gabriele Rohde, stock.adobe.com
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Berlin – Die Aufsichtsbehörden sollen Krankenkassen künftig dazu verpflichten können, Vertragsverhandlungen mit Hilfsmittelherstellern aufzunehmen. Das geht aus einem Än­derungsantrag zum Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz hervor, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.

Im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sei ausdrücklich klargestellt worden, dass hinsichtlich der Verträge über die Hilfsmittelversorgung jedem interessierten Leis­tungserbringer Vertragsverhandlungen zu ermöglichen seien, heißt es zur Begründung. Jeder Leistungserbringer solle dabei die Chance erhalten, eigene Verträge mit den Krankenkassen auszuhandeln.

„In der Vergangenheit sind nicht alle Krankenkassen dieser schon nach der Rechtslage vor Inkrafttreten des TSVG geltenden Vorgabe gefolgt“, heißt es weiter. So seien inter­essierte Leistungserbringer durch einzelne Krankenkassen von Vertragsverhand­lungen ausgeschlossen oder die Vertragsverhandlungen seien mit bloßem Verweis auf Beitritts­möglichkeiten zu bereits bestehenden Verträgen gar nicht erst aufgenommen worden.

„Um eine flächendeckende, wohnortnahe und qualitative Hilfsmittelversorgung zu ge­währleisten, das Wahlrecht der Versicherten zu schützen und die Anbietervielfalt zu wahren, ist eine Vielzahl von Vertragsschlüssen notwendig“, heißt es in dem Änderungs­antrag.

Die Durchsetzungsfähigkeit der neuen Kompetenzen der Aufsichtsbehörden werde durch die Möglichkeit, bei Zuwiderhandlung künftig ein Zwangsgeld festsetzen zu können, verstärkt.

fos

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