Vermischtes

Hilfsmittelverband warnt Ärzte vor falsch ausgestellten E-Rezepten

  • Freitag, 12. Januar 2024
/picture alliance, Mohssen Assanimoghaddam
/picture alliance, Mohssen Assanimoghaddam

Berlin – Der Hilfsmittelherstellerverband European Manufacturers Federation for Compression Therapy and Orthopaedic Devices (Eurocom) warnt Ärztinnen und Ärzte davor, fälschlicherweise E-Rezepte für Heil- und Hilfsmittel auszustellen.

Seit der verpflichtenden Umsetzung des E-Rezepts zu Jahresbeginn komme es irrtümlich vermehrt auch für die Verordnung von Hilfsmitteln zum Einsatz, erklärte der Verband heute. Auf Nachfrage erläutert eine Verbands­sprecherin, dass in den ersten Tagen des Jahres mehrere Dutzend Fälle an die Hersteller herangetragen worden seien.

Patienten hätten demnach versucht, bei Sanitätsfachhändlern E-Rezepte einzulösen, auf denen Ärzte in der Ver­ordnungssoftware das Freitextfeld genutzt hätten, um Hilfsmittel wie Kompressionsstrümpfe oder orthopädi­sche Einlagen zu verordnen.

Sanitätshäuser nicht an die Telematikinfra­struktur angebunden

Die Sanitätshäuser hätten die Kunden wegschicken müssen, da sie selbst noch gar nicht an die Telematikinfra­struktur (TI) angebunden seien. Daraufhin hätten sie sich an die Hersteller gewandt. Sanitätsfachhändler und orthopädietechnische Betriebe müssen nach aktueller Gesetzeslage erst ab dem 1. Januar 2026 zwingend an die TI angebunden sein.

Wie Eurocom betonte, dürfen auch Apotheken irrtümlich ausgestellte Hilfsmittelverordnungen per E-Rezept aus wettbewerbsrechtlichen Gründen gegenüber Kostenträgern nicht geltend machen. Infolge müsse das Rezept erneut und in korrekter Form ausgestellt werden.

„Für die Arztpraxis heißt das: doppelte Arbeit. Für Patienten: doppelte Wege. Dies gilt es zu vermeiden“, erklärte der Verband. Neben dem bürokratischen Mehraufwand für Ärzte sorge das für Verzögerung bei der Versorgung von Patienten mit Hilfsmitteln.

Die Gematik erklärt auf Anfrage, dass ihr zu fälschlicherweise ausgestellten E-Rezepten keine konkreten Zahlen vorliegen.

Hilfsmittelverordnungen müssen vorerst weiter auf Muster-16-Formularen ausgestellt werden, sie zählen zu den weiteren Ausbaustufen des E-Rezepts für die nächsten Jahre.

Ab dem 1. Juli 2025 sollen Betäubungsmittel- und T-Rezepte elektronisch erstellt werden können, ab dem 1. Juli Verordnungen für häusliche Krankenpflege und außerklinische Intensivpflege, ab 1. Januar 2027 Heilmittelver­ordnungen und schließlich ab dem 1. Juli Verordnungen über Hilfs- und Verbandmittel, Harn- und Blutteststrei­fen, Medizinprodukte sowie bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung.

lau

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