Hilfsmittelverband warnt Ärzte vor falsch ausgestellten E-Rezepten

Berlin – Der Hilfsmittelherstellerverband European Manufacturers Federation for Compression Therapy and Orthopaedic Devices (Eurocom) warnt Ärztinnen und Ärzte davor, fälschlicherweise E-Rezepte für Heil- und Hilfsmittel auszustellen.
Seit der verpflichtenden Umsetzung des E-Rezepts zu Jahresbeginn komme es irrtümlich vermehrt auch für die Verordnung von Hilfsmitteln zum Einsatz, erklärte der Verband heute. Auf Nachfrage erläutert eine Verbandssprecherin, dass in den ersten Tagen des Jahres mehrere Dutzend Fälle an die Hersteller herangetragen worden seien.
Patienten hätten demnach versucht, bei Sanitätsfachhändlern E-Rezepte einzulösen, auf denen Ärzte in der Verordnungssoftware das Freitextfeld genutzt hätten, um Hilfsmittel wie Kompressionsstrümpfe oder orthopädische Einlagen zu verordnen.
Sanitätshäuser nicht an die Telematikinfrastruktur angebunden
Die Sanitätshäuser hätten die Kunden wegschicken müssen, da sie selbst noch gar nicht an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden seien. Daraufhin hätten sie sich an die Hersteller gewandt. Sanitätsfachhändler und orthopädietechnische Betriebe müssen nach aktueller Gesetzeslage erst ab dem 1. Januar 2026 zwingend an die TI angebunden sein.
Wie Eurocom betonte, dürfen auch Apotheken irrtümlich ausgestellte Hilfsmittelverordnungen per E-Rezept aus wettbewerbsrechtlichen Gründen gegenüber Kostenträgern nicht geltend machen. Infolge müsse das Rezept erneut und in korrekter Form ausgestellt werden.
„Für die Arztpraxis heißt das: doppelte Arbeit. Für Patienten: doppelte Wege. Dies gilt es zu vermeiden“, erklärte der Verband. Neben dem bürokratischen Mehraufwand für Ärzte sorge das für Verzögerung bei der Versorgung von Patienten mit Hilfsmitteln.
Die Gematik erklärt auf Anfrage, dass ihr zu fälschlicherweise ausgestellten E-Rezepten keine konkreten Zahlen vorliegen.
Hilfsmittelverordnungen müssen vorerst weiter auf Muster-16-Formularen ausgestellt werden, sie zählen zu den weiteren Ausbaustufen des E-Rezepts für die nächsten Jahre.
Ab dem 1. Juli 2025 sollen Betäubungsmittel- und T-Rezepte elektronisch erstellt werden können, ab dem 1. Juli Verordnungen für häusliche Krankenpflege und außerklinische Intensivpflege, ab 1. Januar 2027 Heilmittelverordnungen und schließlich ab dem 1. Juli Verordnungen über Hilfs- und Verbandmittel, Harn- und Blutteststreifen, Medizinprodukte sowie bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung.
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