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Hitzeschutz als Gemeinschaftsaufgabe sollte Teil des Grundgesetzes werden

  • Dienstag, 11. August 2026
/Mike Dot, stock.adobe.com
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Berlin – Nach den Rufen nach mehr Anstrengung im Klima- und Hitzeschutz auf europäischer Ebene und einem Hitzegipfel in Deutschland, kommt nun der Vorschlag, Hitzeschutz als Gemeinschaftsaufgabe in die Verfassung aufzunehmen.

„Hitzeschutz bleibt eine Daueraufgabe“, sagte der Präsident des Deutschen Städtetages, Burkhard Jung, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Hitzeschutz und Klimaanpassung gehörten ins Grundgesetz. Ähnlich äußerte sich der Sozialverband VdK.

„Ich finde es wichtig, Klimaanpassungs- und Hitzeschutzmaßnahmen ins Grundgesetz aufzunehmen, weil damit strukturell unterfinanzierten Kommunen bei der Finanzierung durch Bund und Länder geholfen wäre“, sagte Jung. „Das wäre dann eine neue Gemeinschaftsaufgabe.“

Klimaschutz und Klimaanpassung würden in den kommenden Jahren ein Dauerthema bleiben, sagte der Städtetags-Präsident voraus. „Deshalb wäre es gut, Bund und Länder in die Pflicht zu nehmen. Und das geht wahrscheinlich nur über eine solche Grundgesetzänderung.“

Der Sozialverband VdK stellte in einem neuen Maßnahmenkatalog eine ähnliche Forderung auf. Die Bundesregierung solle die Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz verankern, heißt es in dem Papier.

„Die Bundesregierung muss Rahmenbedingungen so gestalten, dass alle Menschen wirksam vor Hitze geschützt sind“, forderte VdK-Präsidentin Verena Bentele. Dieser Schutz müsse für alle gewährleistet werden, „unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Wohnsituation, und insbesondere unabhängig von ihrer ohnehin herausfordernden gesundheitlichen Lage“. Es seien jetzt „verbindliche Standards, eine verlässliche Finanzierung und klare Zuständigkeiten“ gefragt.

Bentele forderte unter anderem öffentliche Kühlräume in den Kommunen. Zudem müssten Einrichtungen wie Pflegeheime, Schulen oder Frauenhäuser ausreichend vor Hitze geschützt werden. Um besonders gefährdete Menschen bei Hitzewarnungen gezielt zu erreichen, sollten „datenschutzkonforme, freiwillige, kommunale Register“ eingeführt werden, sagte sie dem RND.

Der VdK wies zudem darauf hin, dass sich nicht jeder den Betrieb von Ventilatoren und Kühlgeräten oder den Einbau von Markisen, Außenjalousien oder Rollläden leisten könne. Deshalb müsse die Politik vorbeugen „und gezielte Förderungen zur Bekämpfung von Energiearmut im Sommer anbieten“.

Unterstützung für die Forderung, den Hitzeschutz im Grundgesetz zu verankern, kommt von SPD, Grünen und Linken. „Das ist eine Möglichkeit, die Kommunen stärker zu unterstützen“, erklärte Grünen-Chef Felix Banaszak in der RTL/ntv-Sendung „Frühstart“. Man könne über die genaue verfassungsrechtliche Verankerung sprechen. Der Bund müsse aber seiner Verantwortung gerecht werden, Klimaanpassung auch wirklich zu finanzieren, sagte Banaszak.

„Und wir haben schon in Nordrhein-Westfalen vor vielen Jahren gesagt, wenn man diese Gemeinschaftsaufgabe Klimaschutz und Klimaanpassung verankern würde, dann gäbe es eben einen Anspruch der Kommunen, dass sie das Geld auch bekommen. Und insofern, ja, da bin ich durchaus offen dafür.“ Er wies zugleich darauf hin, dass eine solche Verfassungsänderung eine Zweidrittelmehrheit benötigt. Zudem müsse die Bundesregierung einsehen, dass es ein Problem gebe. „Und diese Einsicht ist bisher nicht da.“

Der Linken-Klimaexperte Fabian Fahl begrüßte die Forderung des Städtebunds ebenfalls. „Dies wäre auch angesichts der dramatischen finanziellen Situation der Kommunen eine gute Sache", sagte er. Fahl wies allerdings darauf hin, dass der Bund bereits jetzt mehr zur finanziellen Unterstützung der Kommunen tun könnte, dazu aber nicht bereit sei.

So habe die Linke vor der Sommerpause im Bundestags-Umweltausschuss Sofortmaßnahmen für mehr Hitzeschutz gefordert, das Bundesumweltministeriums dies aber abgelehnt. „Vielmehr ist das Ministerium der Meinung, dass stattdessen die Kommunen diese Aufgabe zusätzlich übernehmen sollten“, kritisierte der Linken-Politiker.

Hitzeschutz müsse „eine verlässliche Daueraufgabe von Bund, Ländern und Kommunen werden“, sagte der SPD-Klimapolitiker Jakob Blankenburg. Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) setzte sich deshalb „für eine Verankerung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung im Grundgesetz ein“.

„Eine solche Gemeinschaftsaufgabe schafft für den Bund Spielräume, Länder und Kommunen bei der Vorbereitung auf Hitzewellen und deren Bewältigung zu unterstützen“, betonte Blankenburg. Dieser verwies aber darauf, dass es für die Verankerung im Grundgesetz eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag brauche. „Dafür braucht es noch einiges an Überzeugungsarbeit.“

Die Unionsfraktion äußerte sich auf Anfrage zunächst nicht zur Frage einer Verankerung von Hitzeschutz im Grundgesetz.

afp/dpa/may

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