Hitzeschutz: SPD-Vorstoß für Grundgesetzänderung stößt auf Skepsis in der Union

Berlin – Vor dem Hintergrund zunehmender Hitzewellen wird in Deutschland über eine mögliche Änderung des Grundgesetzes debattiert. Bundesumweltminister Carsten Schneider will dem Bund mehr Handlungsspielraum beim Umgang mit steigenden Temperaturen verschaffen. Im ARD-„Morgenmagazin“ erklärte der SPD-Politiker, er könne Kommunen zwar in Einzelfällen helfen, etwa durch die Bezahlung von Klimaanpassungsmanagern.
Zur Umsetzung der Maßnahmen, wie der Schaffung schattiger Plätze oder dem Aufbrechen der Versiegelung in Städten, sagte er aber: „All das sind Aufgaben, die ich bisher per Grundgesetz ausgeschlossen nicht finanzieren darf, nur mit groben Brücken.“
Er wolle, dass Bund und Länder dort zusammenarbeiten, so Schneider. Dafür brauche man eine sogenannte Gemeinschaftsaufgabe. „Und damit hätte ich auch eine Ausgabekompetenz, das tun zu dürfen und den Ländern, den Gemeinden und den Städten auch zu helfen.“
In ihrem Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD vereinbart, die Einführung einer Gemeinschaftsaufgabe in dem Bereich zu prüfen. Schneider hatte jüngst angekündigt, er werde im zweiten Halbjahr einen Vorschlag machen, wie das Grundgesetz entsprechend angepasst werden sollte, um sein Vorhaben umzusetzen.
In der Union stieß Schneiders Vorschlag auf Skepsis. Für die nötige Grundgesetzänderung braucht es eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag. „Eine solche neue, breite Kompetenz des Bundes würde zwar die Verfassungsjuristen auf Jahre mit Abgrenzungsfragen beschäftigen, aber keinen Vorteil für das Klima bringen“, sagte der Vizevorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).
„Eine allgemeine Klimaschutzkompetenz würde im Zweifelsfall im Bereich des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsrechts kaum noch etwas von der Gesetzgebungskompetenz der Länder übriglassen, denn fast alles hat Relevanz für den Klimaschutz“, sagte der CDU-Politiker.
Offen für den Vorschlag zeigte sich Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge: „Wenn der Umweltminister nun den Vorstoß macht, das Grundgesetz zu ändern, damit der Bund die Kommunen bei der Klimaanpassung stärker unterstützen kann, ist das eine richtige Initiative.“ Die Grünen forderten das schon lange und „würden so eine Reform selbstverständlich unterstützen“. Zudem verlangte Dröge konkrete Entscheidungen der Bundesregierung, um Kommunen beim Hitzeschutz besser zu unterstützen.
Der klimapolitische Sprecher der Linksfraktion, Fabian Fahl, sagte, Schneiders Vorstoß könne ein Schritt in die richtige Richtung sein. „Ob wir diesen als Fraktion unterstützen, werden wir prüfen. Denn wichtiger als eine Grundgesetzänderung wären konkrete Maßnahmen.“ Zum Beispiel müsse der Bund jetzt schon den finanziellen Handlungsspielraum für Kommunen erweitern. „Solange die Regierung nicht bereit dazu ist, diese Kosten zu tragen, nutzt auch eine Grundgesetzänderung leider wenig.“
RKI: Bisher 12.500 hitzebedingte Todesfälle
Hitzeperioden haben deutschlandweit in diesem Jahr nach Schätzungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) zu rund 12.500 Sterbefällen geführt. Das geht aus dem aktuellen RKI-Bericht zur hitzebedingten Mortalität hervor, der die Zeit vom 6. April bis 2. August betrachtet.
Damit sind in diesem Jahr bisher deutlich mehr Menschen infolge von Hitze gestorben als sonst in einem ganzen Jahr. Im Vergleich der vergangenen zehn Jahre wurden vor allem 2018 und 2019 viele Hitzetote verzeichnet: 2018 starben nach neuesten RKI-Angaben 9.400 Menschen hitzebedingt, 2019 waren es 7.700. Die Gesamtzahl der diesjährigen Hitzetoten könnte sogar noch höher als angegeben liegen: Dem RKI zufolge handelt es sich um eine konservative Schätzung.
Besonders im Saarland und in Rheinland-Pfalz gab es in diesem Jahr viele Hitzetote. Pro 100.000 Einwohner starben dort 43,4 beziehungsweise 38,7 Menschen infolge der Hitze. Deutschlandweit liegt der Wert bei 15 pro 100.000 Einwohner. Auch Hessen (27,2) und Baden-Württemberg (23,9) sind überproportional betroffen.
Hitze ist vor allem für ältere und alte Menschen gefährlich. Mit rund 6.300 wurden die meisten Todesfälle in der Altersgruppe von 85 Jahren oder älter verzeichnet. Mehr als 3.100 der Gestorbenen waren zwischen 75 und 84 Jahren alt, knapp 1.900 zwischen 65 und 74 Jahren. Bei den Unter-65-Jährigen waren es rund 1.200 Todesfälle.
Hitzewelle Ende Juni sorgte für besonders viele Tote
Schwer ins Gewicht fällt die starke Hitzewelle Ende Juni dieses Jahres. Das RKI geht davon aus, dass rund 9.600 Menschen infolge der Hitze allein in der Woche vom 22. bis 28. Juni gestorben sind. Vielerorts in Deutschland lagen die Temperaturen in diesen Tagen um die 40 Grad.
Das RKI rechnet auf Basis der Sterbefallzahlen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) seine Zahlen aus. Auch Daten von 52 Wetterstationen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) fließen in die Berechnung ein. In der vergangenen Woche hatte das RKI bis zum 26. Juli 11.900 Hitzetote geschätzt. Diese Zahl kann sich aber nachträglich noch ändern.
Auch die Zahlen zu den vergangenen Jahren variieren im Vergleich zu früheren RKI-Angaben. Laut einer Sprecherin liegt das daran, dass die Schätzungen jeden Monat neu berechnet werden – auch die Schätzungen für die vergangenen Jahre. „Auch das Modell wird weiterentwickelt, daher kommen nicht zwingend die exakt gleichen Zahlen raus“, erklärte sie.
Dem RKI zufolge wird typischerweise ab einer Wochenmitteltemperatur von 20 Grad, also dem Durchschnitt der Tages- und Nachttemperaturen einer Woche, ein hitzebedingter Anstieg der Sterblichkeit sichtbar. In der Woche vom 27. Juli bis 2. August lag die bundesweite Wochenmitteltemperatur bei 21,6 Grad.
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