Hochschulambulanzen: Universitätsklinika fordern zügige Reform
Berlin – Als „unhaltbar“ und „unangemessen“ kritisierte heute die Deutsche Hochschulmedizin auf ihrem diesjährigen Frühjahrsforum in Berlin die aktuelle Vergütungssituation der Hochschulambulanzen und forderte zügig eine Reform. Diese müsse bundesweit eine kostendeckende Finanzierung sichern. Dabei verwies sie auf den Koalitionsvertrag der Großen Koalition, die das Thema „Hochschulambulanzen“ auf die Reformagenda gesetzt und angekündigt hatte, „Leistungen der Hochschulambulanzen künftig angemessen zu vergüten“.
Die Ambulanzen erfüllten wichtige Aufgaben für das gesamte Gesundheitswesen, betonte Ralf Heyder, Generalsekretär des Verbands der Universitätsklinika Deutschlands (VUD). Sie böten ein besonderes Know how, forschungsnahe ambulante Diagnostik und Therapie auf hohem Niveau sowie den Einsatz von Innovationen. Zudem erhielten in den universitären Ambulanzen häufig Patienten Hilfe, die sie an anderer Stelle im Gesundheitssystem nicht finden würden, beispielsweise bei Seltenen Erkrankungen.
Ausbildung von Medizinstudierenden auf ambulante Patienten angewiesen
Gleichzeitig seien die Ausbildung von Medizinstudierenden und die klinische Forschung auf ambulante Patienten angewiesen. „Eine Beschränkung der Leistungen und der Fallzahlen auf den Bedarf für Forschung und Lehre geht jedoch an der Realität vorbei“, erklärte Heyder. Die Hochschulambulanzen leisteten einen erheblichen Beitrag zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung. „Dabei sind sie seit Jahren unterfinanziert. Das trägt in erheblichem Umfang zur aktuellen Finanzierungsmisere der Universitätsmedizin bei“, kritisierte der VUD-Vertreter.
Die Hochschulmedizin fordert deshalb eine Regelung für die Hochschulambulanzen, mit der das gesamte Versorgungspektrum abgebildet werden könne. Eine solche Regelung sei eine Gestaltungschance der Versorgung an der Schnittstelle zwischen ambulant und stationär, sagte Heyder. Eine Vergütung über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) oder den § 116b, der einen “Dritten Sektor“ abbildet, halte der VUD jedoch für ungeeignet.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) befürwortet hingegen eine Integration der Leistungen der Hochschulambulanzen in den §116b – sofern es sich um Leistungen des ergänzenden Leistungsspektrums handele. Für gleichzeitig erbrachte Leistungen der Regelversorgung sei eine Bedarfsprüfung durch den Zulassungsausschuss nötig sowie gegebenenfalls eine Anrechnung auf die Bedarfsplanung, erklärte KBV-Vorstand Regina Feldmann.
„Studierenden sollte auch die Regelversorgung in den Ambulanzen nahe gebracht werden“, sagte sie. Um die Versorgungsrealität auch in der Ausbildung widerzuspiegeln, sollten nach ihrer Ansicht vermehrt Kooperationen zu Praxen und niedergelassenen Kollegen aufgebaut werden.
Für Uwe Deh, Geschäftsführender Vorstand das AOK-Bundesverbandes, haben Hochschulambulanzen für den „ambulanten Kompetenzgewinn im Studium“ nur untergeordnete Bedeutung. Sie bildeten die Versorgungsrealität nicht ab, da man dort auf Patienten mit einem höheren Schwierigkeitsgrad der Versorgung treffe, sagte er beim Frühjahrsforum. Denkbar wäre für ihn deshalb auch eine Finanzierung der Hochschulambulanzen über einen geplanten Innovationsfonds.
Generell sieht Deh allerdings in Deutschland einen Nachholbedarf bei der „Ambulantisierung der Medizin“. Hier sei noch „Dynamik“ zu erwarten. Die Hochschulambulanzen könnten nach seiner Ansicht diesbezüglich eine Vorreiterrolle übernehmen. „Die AOK sieht deutlich den Bedarf und steht als Partner bereit“, sagte er.
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