Ärzteschaft

Hochschulen: Vier- statt fünfjährige Weiterbildung zum Fachpsycho­therapeuten

  • Montag, 19. April 2021
/Prostock-studio, stock.adobe.com
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Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) und der Fakultätentag Psychologie (FTPs) for­dern eine Änderung des Entwurfs der Musterweiterbildungsordnung Psychotherapie von fünf Jahren Wei­terbildungsdauer hin zu vier Jahren.

Sie unterstützten damit die Positionen der Studierendenvertretung PsyFaKo. Eine entsprechende Petition an die Delegierten des 38. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) hat Stand heute 10.075 Unterzeichner. Das Sammelziel von 10.000 wurde damit erreicht.

Ende dieser Woche, am 23. und 24. April, wird der 38. DPT wichtige Eckpunkte für die Musterweiter­bil­dungsordnung (MWBO) diskutieren und abstimmen. Dabei wird auch über die Dauer der Weiterbildung zum Fachpsychotherapeuten nach dem Psychologiestudium mit entsprech­ender Schwerpunktsetzung und dem Abschluss Approbation entschieden. Der Entwurf sieht in der aktuellen Fassung noch eine Weiterbildungsdauer von fünf Jahren vor.

„Mehrheitlich sind die aktuell geplanten Rahmenbedingungen aus unserer Sicht fachlich fundiert und nachvollziehbar. Die Qualifizierungsdauer nach dem Studium von jetzt drei auf dann fünf Jahre auszu­weiten, überzieht allerdings das Prinzip der Verhältnismäßigkeit“, sagte Conny Herbert Antoni, Vorsitzen­der des Fakultätentages Psychologie.

Das Psychologiestudium mit entsprechender Schwerpunktsetzung auf Klinischer Psychologie und Psy­cho­therapie sei gemäß der neuen Approbationsordnung viel stärker auf Inhalte der Psychotherapie aus­gerichtet als vor der Reform des Psychotherapeutengesetzes.

Da das Studium Elemente der bisherigen (Fach-) Psychotherapieausbildung integriert, ermögliche es un­mittelbar nach dem Masterabschluss die Approbation in Psychotherapie. Daher ist nach Ansicht der DGPs, des FTPs und auch der Mitgliederinstitute von Unith (universitäre Weiterbildung für Psycho­thera­pie) trotz des erweiterten Berufsbilds eine Ausweitung der Fachpsychotherapieweiterbildung nach dem Studium auf fünf Jahre für den Erwerb der notwendigen Fachkompetenzen „nicht erforderlich und nicht verhältnismäßig“.

„Die Freiheit der Lebensplanung und die Berufsfreiheit wird durch eine fünfjährige Weiterbildung ekla­tant eingeengt. Die Entscheidung über die Dauer der Weiterbildung kann nicht getroffen werden, ohne die Bedürfnisse der Betroffenen zu berücksichtigen. Vier Jahre sind genug“, sagte auch Winfried Rief, Vorsitzender der DGPs-Kommission Psychologie und Psychotherapieausbildung und Professor für Kli­nische Psychologie und Psychotherapie an der Universität Marburg.

Mit einer Verlängerung der Weiterbildungsdauer würden zudem Abhängigkeiten von Kliniken und Wei­ter­bildungsinstituten nach Auffassung der Hochschulvertreter nochmals verlängert. „Es besteht die Ge­fahr, dass es aufgrund der verlängerten Weiterbildungszeiten, die Anstellungsverhältnisse im statio­nären und ambulanten Bereich erfordern, zu wenig Weiterbildungsplätze geben wird“, so Rief.

Darüber hinaus lässt der Entwurf der MWBO in der aktuellen Fassung nach Meinung der Petenten keine Freiheiten für die individuelle Lebensplanung: so solle eine Promotion begleitend zur Weiterbildung nach wie vor möglich sein, um den wissenschaftlichen Nachwuchs und damit die wissenschaftlichen Grundlagen der Psychotherapie zu sichern.

„Parallele wissenschaftliche Qualifikationen werden mit dem jetzigen Entwurf substantiell erschwert“, sagt der Vorsitzende des FTPs Antoni. Auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie werde mit einer Verlängerung der Weiterbildungsdauer erschwert.

PB

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