Psychotherapie: Verhaltenstherapeutische Ausrichtung befürchtet

Berlin – Der Bundesrat hat die Approbationsordnung für Psychotherapeuten abgesegnet. Das hat erneut Kritik einer Reihe von Fachverbänden ausgelöst. Die Debatte ist noch nicht beendet.
Nach Ansicht der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) grenzt sich die neue Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin/Psychotherapeut“ nicht ausreichend von der der psychologischen und ärztlichen Psychotherapeuten ab.
Die zukünftige Versorgung der Patienten mit tiefenpsychologisch fundierter, analytischer Psychotherapie und systemischer Therapie gefährdet, sehen die Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT) und der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp).
Mit dem Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung vom 26. September 2019 wird es Abiturienten ermöglicht, zum Wintersemester 2020/2021 direkt ein Universitätsstudium der Psychotherapie zu absolvieren. Die Approbation kann dann nach einer staatlichen psychotherapeutischen Prüfung künftig bereits nach dem fünfjährigen Studium beantragt werden.
Das Bundesgesundheitsministerium hatte eine Approbationsordnung vorgelegt, der der Bundesrat am 14. Februar mit einer Reihe von Änderungen und Entschließungen zugestimmt hat. Setzt die Bundesregierung die Änderungen um, tritt die Verordnung am 1. September in Kraft. Die Berufsbezeichnung nach Approbation lautet künftig „Psychotherapeutin/Psychotherapeut“. Ärzte können den Zusatz „ärztlich“ verwenden.
Das stößt auf Unmut. „Patienten werden so im Unklaren gelassen, wer ihnen gegenübersitzt und die therapeutische Behandlung verantwortet“, heißt es aus der DGPPN. Die Orientierung des Patienten im Gesundheitswesen würde damit erschwert, so die Psychiater.
Auch die Bundesärztekammer (BÄK) sieht die Verkürzung der bisherigen Berufsbezeichnungen Psychologischer Psychotherapeut und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut weiterhin kritisch.
Die Approbationsordnung trage der in den vergangenen Monaten vorgebrachten Kritik der BÄK und einiger ärztlicher Verbände nur bedingt Rechnung, schreibt die DGPPN und: „Es bleibt jetzt abzuwarten, wie der neue Studiengang bundesweit an den Hochschulen eingerichtet wird.“ Nach Auffassung der Fachgesellschaft sollte die Kooperation mit medizinischen Fakultäten und ihr Wissenstransfer als Garant für eine größtmögliche Versorgungssicherheit des Patienten eine Voraussetzung sein.
Die DGPT und der bvvp – beide Verbände mit ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten gemischt – begrüßen, dass durch die vom Bundesrat eingebrachten Änderungen die Strukturqualität der Lehre und die verfahrensbreite Ausrichtung des Studiums noch verbessert werden konnten.
Insbesondere sei bei der staatlichen Prüfung nun klargestellt worden, dass die Prüfer in größerem Umfang die Fachkunde in unterschiedlichen Therapierichtungen nachweisen müssten. „Sonst könnte beispielsweise ein Verhaltenstherapeut psychoanalytische Inhalte prüfen“, erläuterte der DGPT-Vorsitzende Georg Schäfer.
Auch verweist die Approbationsordnung nach den Änderungen explizit auf die im Psychotherapeutengesetz vorgegebenen Ausbildungsziele: eine Grundqualifizierung in allen wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieerfahren über alle Altersgruppen hinweg, also analytische Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, systemische Therapie und Verhaltenstherapie.
„Problematisch bleibt aber weiterhin, dass eine verbindliche Vorgabe für eine fachkundige Lehre der Psychotherapieverfahren im gesamten Studium fehlt“, kritisierte Schäfer. Es sei nicht festgelegt, dass die Lehrenden eine abgeschlossene Weiterbildung in dem von ihnen gelehrten Psychotherapieverfahren absolviert haben. Lediglich für die berufspraktische Qualifizierung habe der Bundesrat die Verpflichtung zur fachkundigen Lehre mit aufgenommen.
Nur Lehrende mit entsprechender Fachkunde sollen unterrichten
„Es muss sichergestellt werden, dass die Lehre der Psychotherapieverfahren nur von Lehrenden mit entsprechender Fachkunde erfolgen darf“, fordert auch Martin Klett, stellvertretender Vorsitzender des bvvp.
Man hoffe auf die Einsicht der überwiegend verhaltenstherapeutisch orientierten Universitäten, dass deren Professoren nicht alles fachkundig lehren könnten. Von 61 Lehrstühlen für Klinische Psychologie und Psychotherapie in Deutschland sind 60 mit Verhaltenstherapeuten besetzt.
Die DGPT befürchtet, dass die gegenwärtig einseitig verhaltenstherapeutisch ausgerichtete Lehre an den staatlichen Universitäten weitergeführt wird. „Damit wird erheblich beeinflusst, welches Vertiefungsverfahrens die angehenden Psychotherapeuten in der nachfolgenden Weiterbildung wählen“, betont Schäfer.
Wegen des absehbaren Ausscheidens der geburtenstarken Jahrgänge werde dies zur Konsequenz haben, dass es immer weniger nicht-verhaltenstherapeutisch ausgerichtete Psychotherapeuten in der Versorgung der Patienten geben werde.
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