Ärzteschaft

Höhere Vergütung bei ambulanten Hauttransplanta­tionen

  • Freitag, 22. November 2024
/picture alliance, Westend61
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Berlin – Mehr als hundert ambulante Eingriffe im Bereich Hauttransplantationen werden ab Januar höher vergütet. Grundlage dafür schafft die Überarbeitung des Einheitliche Bewertungsmaßstabes (EBM) durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und den GKV-Spitzenverband.

Sie haben im Bewertungsausschuss den Bereich Hauttransplantationen inhaltlich angeglichen und die Zeit­kategorien, die solchen Eingriffen im Anhang 2 zum EBM jeweils zugeordnet sind, aufgewertet.

Dabei wurden die Kodebereiche für freie Hauttransplantationen sowie für freie Hauttransplantationen bei Verbrennungen und Verätzungen in der Kategorisierung der Operationszeit systematisiert und fehlende Lokalisationen ergänzt.

Laut KBV erhielten 109 Kodes vom Bewertungsausschuss eine höhere OP-Zeitkategorie. Dadurch können Der­matologen bei diesen Eingriffen ab Januar eine höher bewertete Gebührenord­nungsposition (GOP) im EBM abrechnen. Dies gilt auch für Anästhesisten. Vier Kodes wurden mit niedrigeren OP-Zeitkategorien versehen.

hil/sb

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