Höhere Vergütung bei ambulanten Hauttransplantationen

Berlin – Mehr als hundert ambulante Eingriffe im Bereich Hauttransplantationen werden ab Januar höher vergütet. Grundlage dafür schafft die Überarbeitung des Einheitliche Bewertungsmaßstabes (EBM) durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und den GKV-Spitzenverband.
Sie haben im Bewertungsausschuss den Bereich Hauttransplantationen inhaltlich angeglichen und die Zeitkategorien, die solchen Eingriffen im Anhang 2 zum EBM jeweils zugeordnet sind, aufgewertet.
Dabei wurden die Kodebereiche für freie Hauttransplantationen sowie für freie Hauttransplantationen bei Verbrennungen und Verätzungen in der Kategorisierung der Operationszeit systematisiert und fehlende Lokalisationen ergänzt.
Laut KBV erhielten 109 Kodes vom Bewertungsausschuss eine höhere OP-Zeitkategorie. Dadurch können Dermatologen bei diesen Eingriffen ab Januar eine höher bewertete Gebührenordnungsposition (GOP) im EBM abrechnen. Dies gilt auch für Anästhesisten. Vier Kodes wurden mit niedrigeren OP-Zeitkategorien versehen.
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