Hörscreening für Menschen mit geistiger Behinderung

Münster – Eine Arbeitsgruppe um Katrin Neumann – Direktorin der münsterschen Uniklinik für Phoniatrie und Pädaudiologie – untersucht die Bedeutung von Hörtests für Menschen mit geistiger Behinderung. Der Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses fördert das Projekt namens „HörGeist“ mit rund 1,7 Millionen Euro. Projektpartnerin ist unter anderen die AOK Rheinland/Hamburg.
„HörGeist“ soll nachweisen, dass ein relevanter Teil der Menschen mit geistiger Behinderung unter einer unentdeckten Hörstörung leidet und dass sich diese am besten durch regelmäßige Hörtests im Lebensumfeld der Menschen aufdecken und nachverfolgen lassen. Hierzu erhalten 1.050 Menschen mit geistiger Behinderung ein Hörscreening. Liegt eine Hörstörung vor, wird eine Therapie eingeleitet und der Verlauf kontrolliert. Nach einem Jahr erfolgt ein zweites Screening mit Prüfung des bisherigen Therapieergebnisses.
„Bei HörGeist wollen wir die langfristige Machbarkeit und den Nutzen regelmäßiger Hörtests prüfen. Es geht darum, inwiefern wir dadurch tatsächlich die Hör- und Kommunikationsfähigkeit von Menschen mit geistiger Behinderung und ihre gesellschaftliche Teilhabe bessern können“, erläutert Neumann. Außerdem wollen die Wissenschaftler erstmals solide ermitteln, wie viele Menschen mit geistiger Behinderung tatsächlich von einer Hörstörung betroffen sind.
Die Hörtestungen laufen in der Lebensumgebung der Teilnehmenden, also in Wohnheimen, Werkstätten, integrativen und Förderkindergärten sowie entsprechenden Schulen. Das Studienteam setzt sich aus verschiedenen Berufsrichtungen zusammen, unter anderem aus Medizin, Psychologie, Hörakustik, Pädagogik, Gesundheitsökonomie, Epidemiologie und Statistik.
Neumann und ihr Team greifen für die Untersuchungen auch auf die Telemedizin zurück: „Mittels eines gesicherten Video-Calls schalten wir uns zu den Testungen und können alle Hörbefunde ansehen, mit den Untersuchten und dem Screening-Mitarbeitenden vor Ort sprechen“, erklärt Philipp Mathmann, Projektarzt von HörGeist. Außerdem sei es möglich, mit einem Video-Otoskop in die Ohren der Untersuchten zu schauen, um sie ärztlich zu beurteilen, erläutert er.
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