Gehörlosen- und Taubblindengeld in Hessen beschlossen

Wiesbaden – Der hessische Landtag hat die Einführung eines Gehörlosen- und eines Taubblindengeldes beschlossen. Nach dem gestern einstimmig im Parlament in Wiesbaden beschlossenen Gesetz wird das Gehörlosengeld monatlich eine Höhe von 150 Euro haben.
Das Taubblindengeld wird das Doppelte des Blindengelds und damit bis zu 1.300 Euro betragen. So sollen etwa die Kosten für technische Hilfsmittel oder für einen Dolmetscher ausgeglichen werden. Rund 4.000 Menschen gelten in Hessen als gehörlos oder taubblind.
Mit dem Gesetz zur Teilhabe von Menschen mit Sinnesbehinderungen gehe Hessen einen wichtigen Schritt zur gleichberechtigten Teilhabe aller Bürger in der Gesellschaft, erklärte Sozialminister Kai Klose (Grüne) in der Debatte.
Im Haushaltsjahr 2021 sind nach den Plänen der schwarz-grünen Koalition für diese finanzielle Unterstützung einmalig sechs Millionen Euro eingeplant. Künftig werden dann acht Millionen Euro jährlich für das Gehörlosen- und das Taubblindengeld anfallen.
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