Ärzteschaft

Hohe Qualität in der ambulanten Versorgung

  • Freitag, 7. Mai 2021
/wladimir1804, stock.adobe.com
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Berlin – Die Qualität der ambulanten medizinischen Versorgung ist weiter stabil auf hohem Niveau. Da­rauf hat die Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) im Rahmen der Veröffentlichung ihres Qualitäts­berichtes für 2019 hingewiesen.

In kaum einem Bereich der Patientenversorgung gebe es derart hohe Qualitätsanforderungen und ent­sprechende Vorgaben, resümierte KBV-Vorstandsmitglied Thomas Kriedel. Der Bericht verdeutliche wie­der einmal aufs Neue, wie hoch die Qualität in der ambulanten Versorgung sei.

Laut KBV gelten in der ambulanten Versorgung für rund 50 Leistungsbereiche besondere Qualitätsan­for­derungen. Dazu zählen ambulante Operationen, Ultraschall- und Röntgendiagnostik, Schmerztherapie und invasive Kardiologie.

Ärzte, die Kassenpatienten diese Leistungen anbieten wollen, müssen bestimmt­e fachliche, räumliche oder gerätetechnische Vorgaben erfüllen, um eine Abrechnungsgeneh­migung zu erhalten.

Laut Bericht führten die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) 2019 rund 17.000 gerätebezogene Prü­fungen durch. Insbesondere im Bereich Ultraschall nahm die sogenannten Konstanzprüfungen von 7.000 auf 13.000 zu. Dabei wird die Qualität der Bildwiedergabe in bestimmten Abständen geprüft, um recht­zeitig zu erken­nen, wenn die Funktion des Gerätes und damit die Qualität der Bilder nachlässt.

Darüber hinaus nahmen die KVen auch die Behandlungsqualität von mehr als 14.000 Ärzten stichpro­ben­artig unter die Lupe und kontrollierten fast 120.000 zufällig ausgewählte Patientendokumentatio­nen. Hinzu kamen noch rund 4.000 Hygieneprüfungen.

Insgesamt erhielten Ärzte und Psychotherapeuten 2019 rund 292.000 Genehmigungen zu verschiedenen Leistungsbereichen. Nur in knapp 600 Fällen mussten KVen Genehmigung widerrufen – insbesondere, weil spezielle Fortbildungs- und Leistungsnachweise nicht oder nicht vollständig erbracht wurden.

Die meisten Ärzte kamen dieser Verpflichtung aber nach: 2019 waren bundesweit etwa 90.000 nieder­gelassene Ärzte und Psychotherapeuten verpflichtet, einen Fortbildungsnachweis zu erbringen. 97,93 Prozent haben dies erfüllt. Laut Kriedel können sich Patienten also auf eine hohe Versorgungsqu­alität verlassen.

hil/sb

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