Ärzteschaft

Höhere Vergütung für Hochfrequenzablation des Endometriums

  • Freitag, 20. Februar 2026
/Patrik Skovran, SENTELLO Fotografie, stock.adobe.com
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Berlin – Die Vergütung für eine Hochfrequenzablation des Endometriums steigt rückwirkend ab Januar diesen Jahres um rund 34 Euro. Über eine entsprechende Entscheidung des Bewertungsausschusses informiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).

Die Hochfrequenzablation des Endometriums ist ein minimalinvasives Verfahren, um Menorrhagien zu behandeln, also starke Regelblutungen. Dabei wird das Endometrium durch eine flächige hochfrequente Stromapplikation über eine Netzelektrode abgetragen, deren Leistungsabgabe an die Maße des Uterus angepasst wird.

Die Netzelektrode wird transzervikal in den Uterus eingeführt und intrauterin entfaltet. Eine Impedanzmessung führt zu einer automatischen Beendigung der Stromapplikation nach Erreichen einer optimalen Tiefe der Gewebezerstörung. Eine hysteroskopische oder sonographische Sichtkontrolle während der Ablation erfolgt nicht.

Der Eingriff kann seit April 2023 über die Gebührenordnungspositionen (GOP) 31319 und 36319 im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abgerechnet werden.

Die Vergütung steigt rückwirkend ab Januar von 2.437 Punkten (310,48 Euro) auf 2.705 Punkte (344,63 Euro), weil eine Überprüfung der Marktentwicklung ergeben hat, dass die Kosten für das benötigte Gerät nicht mehr ausreichend im EBM berücksichtigt waren.

Die analoge GOP 36319 für den belegärztlichen Eingriff wurde nicht angepasst, da in diesem Fall das Krankenhaus die Gerätekosten über die Belegabteilungs-Fallpauschale abrechnet. Die Leistung kann von Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe erbracht werden.

hil

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