Starke Regelblutung: Abrechnung für Hochfrequenzablation festgelegt

Berlin – Praxen können die Hochfrequenzablation mittels Netzelektrode ab April über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abrechnen. Der Bewertungsausschuss hat die Vergütung dazu festgelegt.
„Damit steht das Verfahren gesetzlich versicherten Frauen mit starken und zu lange andauernden Regelblutungen zur Verfügung und kann ambulant angewendet werden“, informiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).
Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte im Mai vorigen Jahres die Richtlinie zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung um das Verfahren ergänzt. Infolgedessen wurde nun der EBM angepasst.
Der Eingriff wird über die neue Gebührenordnungsposition (GOP) 31319 abgerechnet. Er ist mit 280,05 Euro (2.437 Punkte) bewertet. Bei einem belegärztlichen Eingriff kommt die GOP 36319 (1143 Punkte / 131,35 Euro) zur Anwendung. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär. Außerdem hat der Bewertungsausschuss mit der GOP 40685 (1.020 Euro) eine neue Kostenpauschale in den EBM aufgenommen.
Die Hochfrequenzablation ist ein minimalinvasives operatives Verfahren zur Verödung der Gebärmutterschleimhaut. Sie kann bei Frauen mit übermäßig starken Regelblutungen (Menorrhagien) angewendet werden, nachdem andere Blutungsursachen wie Tumorerkrankungen ausgeschlossen wurden und medikamentöse Therapien kein zufriedenstellendes Ergebnis erzielten.
Bei dem Eingriff wird die gesamte Gebärmutterschleimhaut dauerhaft mithilfe von hochfrequentem Strom abgetragen. Die Familienplanung muss daher bei den Frauen abgeschlossen sein.
Anwenden dürfen die Methode Fachärztinnen und Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, die über eine Genehmigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung ambulantes Operieren verfügen.
Menorrhagien gehören zu den häufigsten Menstruationsstörungen. Nach Expertenschätzungen sind 20 Prozent der 30- bis 50-jährigen Frauen betroffen.
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