Politik

Holetschek für Lohnersatz für pflegende Angehörige

  • Freitag, 11. August 2023
/Charlie's, stock.adobe.com
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München – Pflegende Angehörige sollen nach Ansicht von Bayerns Gesundheitsminister Klaus Hole­tschek rund zwei Drittel ihres Lohnausfalls mit Steuergeldern erstattet bekommen. „Ich halte eine Lohnersatzleis­tung wie beim Elterngeld für sinnvoll. Das bedeutet in der Regel 65 Prozent des Nettoeinkommens“, sagte der CSU-Politiker in München.

Pflegende Angehörige könnten sich so eine pflegebedingte Auszeit aus dem Beruf nehmen, ohne erhebliche finanzielle Einbußen befürchten zu müssen. Zuvor hatte bereits der CDU-Gesundheitspolitiker Tino Sorge finanzielle Unterstützung für Pflegende gefordert.

Vor der parlamentarischen Sommerpause hatten Bundestag und Bundesrat eine neue Pflegereform verab­schie­det. Das Pflegegeld, das an die Pflegebedürftigen ausgezahlt wird, steigt dadurch ab dem kommenden Jahr um fünf Prozent. Die Bezieher dieser Leistung – die derzeit je nach Pflegegrad zwischen 316 und 901 Euro im Monat liegt – können die Summe an ihre Angehörigen weitergeben, müssen das aber nicht tun.

Holetschek betonte, er freue sich, dass die Unionsbundestagsfraktion den Vorschlag aufgegriffen habe, eine Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige einzuführen. „Wir brauchen auch eine gesellschaftliche Debatte zu der Frage, ob der Staat pflegenden Angehörigen als Anerkennung für ihre gesellschaftliche Leistung einen Lohn zahlen sollte. Davon würden dann auch zum Beispiel Hausfrauen und -männer, Arbeitslose sowie Rentnerinnen und Rentner profitieren.“

Die demografische Entwicklung und der zunehmende Fachkräftemangel in allen Lebensbereichen verschärf­ten auch die Herausforderungen in der Pflege immer mehr. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sei daher aufgerufen, jetzt endlich eine große Pflegereform anzustoßen.

„Das System muss konsequent vereinfacht und flexibilisiert werden. Wir können es uns nicht leisten, dass sich Versorgungsangebote an den komplexen Abrechnungsmöglichkeiten orientieren. Der Bedarf des Menschen muss im Mittelpunkt stehen.“

Er unterstütze auch eine bessere Rentenversorgung für pflegende Angehörige, sagte Holetschek. „Ein Element einer großen Pflegereform müsste daher sein, dass versicherungsfremde Leistungen wie Rentenversiche­rungsb­eiträge steuerfinanziert werden. Eine Finanzierung zulasten der Versicherungsbeitragszahler lehne ich ausdrücklich ab.“

dpa

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