Ärzteschaft

Honorarberichte für das zweite Halbjahr 2017 erschienen

  • Dienstag, 14. April 2020
/snapshot, stock.adobe.com
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Berlin – Im zweiten Halbjahr 2017 ist der Gesamthonorarumsatz der Vertragsärzte und -Psychotherapeuten insgesamt gestiegen. Dennoch gab es beim Honorarumsatz Ge­win­ner und Verlierer. Das geht aus dem neuen Honorarbericht der Kassenärztlichen Bundes­vereinigung (KBV) hervor.

Danach sind die Honorarumsätze der Vertragsärzte und -Psychotherapeuten im dritten Quartal 2017 im Bundesdurchschnitt um 2,5 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal gestiegen. Im vierten Quartal betrug das Plus im Durchschnitt rund 1,3 Prozent gegen­über dem letzten Quartal 2016.

Dieser Steigerung stehen allerdings Veränderungen bei der Zahl der Behandlungsfälle gegenüber: Während die Anzahl der Behandler im dritten Quartal um 1,7 Prozent zu­nahm, stieg die Zahl der Behandlungsfälle um 1,6 Prozent.

Dies bedeutete laut dem Bericht im dritten Quartal 2017 im Vergleich zum Vorjahres­quartal je Arzt und Psychotherapeut 0,2 Prozent weniger Behandlungsfälle. Der Honor­arumsatz je Behandlungsfall ist deshalb im dritten Quartal 2017 um 2,6 Prozent gestie­gen.

Im letzten Quartal 2017 sank die Behandlungsfallzahl je Arzt und Psychotherapeut im Vergleich zum Vorjahresquartal um 1,1 Prozent. Dies ergibt sich aus der Zunahme der Anzahl der Behandler um 1,8 Prozent mit gleichzeitigem Anstieg der Behandlungsfälle um nur 0,6 Prozent. Der Honorarumsatz je Behandlungsfall wies für das vierte Quartal 2017 daher ein Plus von 2,3 Prozent auf.

Dieses durchschnittliche Plus von 2,6 Prozent Honorarumsatz je Behandlungsfall im dritten Quartal um von 2,3 Prozent im vierten Quartal gilt aber nicht für alle Fach­grupp­en gleichbleibend.

Die größten Zuwächse des Honorarumsatzes je Arzt gab es im dritten Quartal bei den Fachärzten für Humangenetik (plus 8,1 Prozent), den Fach­ärzten für Kinder- und Jugend­medizin (plus 7,4 Prozent) und den Fachärzten für Neuro­chirurgie (plus 7,0).

Die größten Rückgänge des durchschnittlichen Honorarum­satzes je Behandler verzeich­ne­ten im dritten Quartal 2017 die Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt Angio­lo­gie (minus 2,4 Prozent) und die Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt Nephro­logie (minus 1,9 Prozent).

Im vierten Quartal 2017 lag die Entwicklung des Honorarumsatzes je Arzt fachspezifisch zwischen plus 6,5 Prozent (Fachärzte für Humangenetik) und minus 4,3 Prozent (Fach­ärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt Angiologie).

hil

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