Honorarberichte für das zweite Halbjahr 2017 erschienen

Berlin – Im zweiten Halbjahr 2017 ist der Gesamthonorarumsatz der Vertragsärzte und -Psychotherapeuten insgesamt gestiegen. Dennoch gab es beim Honorarumsatz Gewinner und Verlierer. Das geht aus dem neuen Honorarbericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hervor.
Danach sind die Honorarumsätze der Vertragsärzte und -Psychotherapeuten im dritten Quartal 2017 im Bundesdurchschnitt um 2,5 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal gestiegen. Im vierten Quartal betrug das Plus im Durchschnitt rund 1,3 Prozent gegenüber dem letzten Quartal 2016.
Dieser Steigerung stehen allerdings Veränderungen bei der Zahl der Behandlungsfälle gegenüber: Während die Anzahl der Behandler im dritten Quartal um 1,7 Prozent zunahm, stieg die Zahl der Behandlungsfälle um 1,6 Prozent.
Dies bedeutete laut dem Bericht im dritten Quartal 2017 im Vergleich zum Vorjahresquartal je Arzt und Psychotherapeut 0,2 Prozent weniger Behandlungsfälle. Der Honorarumsatz je Behandlungsfall ist deshalb im dritten Quartal 2017 um 2,6 Prozent gestiegen.
Im letzten Quartal 2017 sank die Behandlungsfallzahl je Arzt und Psychotherapeut im Vergleich zum Vorjahresquartal um 1,1 Prozent. Dies ergibt sich aus der Zunahme der Anzahl der Behandler um 1,8 Prozent mit gleichzeitigem Anstieg der Behandlungsfälle um nur 0,6 Prozent. Der Honorarumsatz je Behandlungsfall wies für das vierte Quartal 2017 daher ein Plus von 2,3 Prozent auf.
Dieses durchschnittliche Plus von 2,6 Prozent Honorarumsatz je Behandlungsfall im dritten Quartal um von 2,3 Prozent im vierten Quartal gilt aber nicht für alle Fachgruppen gleichbleibend.
Die größten Zuwächse des Honorarumsatzes je Arzt gab es im dritten Quartal bei den Fachärzten für Humangenetik (plus 8,1 Prozent), den Fachärzten für Kinder- und Jugendmedizin (plus 7,4 Prozent) und den Fachärzten für Neurochirurgie (plus 7,0).
Die größten Rückgänge des durchschnittlichen Honorarumsatzes je Behandler verzeichneten im dritten Quartal 2017 die Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt Angiologie (minus 2,4 Prozent) und die Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt Nephrologie (minus 1,9 Prozent).
Im vierten Quartal 2017 lag die Entwicklung des Honorarumsatzes je Arzt fachspezifisch zwischen plus 6,5 Prozent (Fachärzte für Humangenetik) und minus 4,3 Prozent (Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt Angiologie).
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