Ärzteschaft

Übersicht zur EBM-Reform: Was ändert sich für die Fachgruppen?

  • Freitag, 27. März 2020
von links: /hin255, stock.adobe.com; /Genomic Health; /RFBSIP, stock.adobe.com
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Berlin – Am 1. April tritt der überarbeitete Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) in Kraft. Um Ärzten den Überblick zu erleichtern, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) für jede Fachgruppe eine Übersicht der wichtigsten strukturellen Änderungen so­wie der Entwicklung der Top-Leistungen erstellt.

Die Übersicht enthält eine Aufstellung der Leistungen mit dem höchsten Leistungsbedarf (Top-Leistungen) je Fachgruppe vor und nach der Umsetzung der EBM-Weiterentwick­lung. Sie zeigt zudem, ob die Fachgruppe mit einem Honorarplus oder mit einem Hono­rarminus rechnen kann.

Insgesamt müssen laut KBV Ärzte und Psychotherapeuten zum Quartalswechsel durch die EBM-Reform keine großen Änderungen bei der Abrechnung der einzelnen Leistungen be­fürchten. Auch der Aufbau des EBM bleibe unberührt, hieß es.

Im Fokus der Reform stand der KBV zufolge die betriebswirtschaftliche Kalkulation der ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen. Sie wurde an die aktuelle Kosten­struk­tur der einzelnen Arztgruppen angepasst.

Auch die Zeiten, die Ärzte im Schnitt für eine Behandlung oder Untersuchung benötigen und die ebenfalls in die Leistungsbewertung einfließen, wurden überprüft und angepasst.

hil/sb

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