Honorarvergütung 2015: KBV und GKV-Spitzenverband setzen Detailberatungen fort
Berlin – Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbands haben die ersten Beschlüsse gefasst, damit die Honorarvereinbarungen von Ende August zum 1. Januar 2015 umgesetzt werden können. Darauf verweist die KBV in ihrem Newsletter „PraxisNachrichten“. Der Orientierungswert steigt wie vorgesehen auf 10,27 Cent. Dies entspricht einer Preissteigerung um 1,4 Prozent. Beschlossen wurden auch die schon verhandelten Empfehlungen für die regionalen demografie- und diagnosebezogenen Veränderungsraten. Sie sind Grundlage für die Honorarverhandlungen in den einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Bundesweit geht es hierbei um ein Finanzvolumen zwischen 68 und 120 Millionen Euro.
Weiterer Beratungsbedarf besteht noch darüber, wie die zusätzlich vereinbarten 264 Millionen Euro für 2015 im Detail verwendet werden sollen. Sie werden je zur Hälfte in die Förderung von haus- beziehungsweise fachärztlichen Leistungen und Strukturen fließen. Bei den Hausärzten soll in erster Linie der Einsatz von Versorgungsassistentinnen in den Praxen honoriert und bei den Fachärzten die Pauschale zur Förderung der hausärztlichen Grundversorgung (PFG) erhöht werden. Vom nächsten Jahr an sollen auch Internisten mit einem Schwerpunkt die PFG ansetzen können, sofern sie sogenannte Grundversorgerfälle behandeln.
Noch nicht geklärt ist, welche Voraussetzungen Hausärztinnen und Hausärzte erfüllen müssen, um den Einsatz speziell qualifizierter Praxismitarbeiterinnen extrabudgetär vergütet zu bekommen. Derzeit ist davon die Rede, dass eine Praxis dafür mindestens 600 Fälle im Quartal abrechnen muss oder die Behandlung von mindestens 200 chronisch kranken Patienten.
Kleinere Praxen könnten theoretisch dann profitieren, wenn in ihrem Versorgungsgebiet Unterversorgung herrscht oder droht beziehungsweise ein spezieller lokaler Versorgungsbedarf festgestellt wurde. Auf diese Kriterien hatte Bernhard Brautmeier, Vorstand der KV Nordrhein, bei der letzten Vertreterversammlung hingewiesen.
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