Kassenarzthonorare: Gassen verteidigt Einigung mit den Kassen

Berlin – Andreas Gassen hat sich gegen die teilweise heftige Kritik zur Wehr gesetzt, die die Einigung mit dem GKV-Spitzenverband über das vertragsärztliche Honorar im nächsten Jahr ausgelöst hatte. Er verstehe die Enttäuschung und den Frust vieller Kolleginnen und Kollegen, sagte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) am 19. September bei der Vertreterversammlung in Berlin: „Dieser Frust rührt aber aus meiner Sicht zu einem guten Teil von falschen Annahmen her."
Die jährlichen Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband dienten in erster Linie „nur“ der Anpassung des Orientierungswertes zur Preiskalkulation sowie den Empfehlungen zur Vereinbarung zur Veränderung der Morbiditätsstruktur. Dabei gebe es drei Treiber: die Entwicklung der Morbidität, der Demografie sowie allgemeine Preissteigerungen. Bei der Morbidität und der Demografie ändere sich aber kaum noch etwas. Übrig blieben also nur eventuelle Preissteigerungen, etwa durch Tarifabschlüsse der Medizinischen Fachangestellten oder Praxisnebenkosten. Gassen: „Das ist so ziemlich der einzige Faktor, über den man überhaupt noch eine Erhöhung des Orientierungswertes erzielen kann.“
KBV und GKV-Spitzenverband hatten sich am 27. August überraschend schnell darauf verständigt, dass die Vergütung der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten im kommenden Jahr um rund 800 Millionen Euro steigt. Der Orientierungswert erhöht sich um 1,4 Prozent 10,27 Cent, was 426 Millionen Euro entspricht. Morbiditäts- und Demografieveränderungen führen zu einem weiteren Plus von rund 100 Millionen Euro bundesweit. Die haus- und fachärztliche Grundversorgung wird zusätzlich mit 264 Millionen Euro gefördert. Am nächsten Mittwoch wollen KBV und Krankenkassen Details zu den Eckpunkten der Honorarverhandlung beschließen.
Viele Ärztinnen und Ärzte hätten die Honorarforderung der KBV missverstanden, betonte Gassen. Er habe niemals gesagt, dass er fünf Milliarden Euro mehr für 2015 fordere: „Da hätte man ja auch fordern können, dass Weihnachten dieses Jahr im August stattfinde.“ Die genannte Summe beziffere vielmehr insgesamt den Nachholbedarf, der sich durch das zu niedrige kalkulatorische Arztgehalt sowie durch die zehn Prozent nicht bezahlte Leistungen ergebe.
„Dieses Delta lässt sich nicht mit einem einzigen Handstreich schließen und schon gar nicht im Rahmen der Honorarverhandlungen“, stellte der KBV-Vorstandschef klar. Wichtig sei, dass der GKV-Spitzenverband die Notwendigkeit der Korrektur vom Grundsatz her anerkannt habe und sogar bereit sei, das Gebot der Kostenneutralität vor diesem Hintergrund zu überprüfen: „Deshalb ist die entsprechende Protokollnotiz so bedeutend und keinesfalls eine Marginalie.“
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