Ärzteschaft

Honorarver­handlungen: KBV kritisiert Kassen

  • Mittwoch, 20. August 2014
Uploaded: 20.08.2014 18:02:28 by mis
dpa

Berlin – Der GKV-Spitzenverband hat zum heutigen Auftakt der Honorarverhandlungen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) die Höhe der bisher erhobenen Forderung kritisiert. „Die Ärztevertreter fordern über 15 Prozent mehr Honorar für 2015. Das entspricht im Durchschnitt einem Honorarplus von 38.000 Euro für jeden Vertrags­arzt und jeden Vertragspsychotherapeuten pro Jahr“, heißt es in einer Presseerklärung der Krankenkassen. „Bei diesen horrenden Forderungen kann man nur ungläubig den Kopf schütteln.“

Die KBV sprach von irreführenden Informationen. „Wir sehen einen Nachholbedarf bei zwei Komponenten“, erläuterte Pressesprecher Roland Stahl. Für die Anpassung des kalkulatorischen Arztlohns fordert die KBV rund drei Milliarden Euro, für die Honorierung bislang nicht vergüteter Leistungen etwa zwei Milliarden Euro. „Jede zehnte Leistung erbringen die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten unentgeltlich. Diese gehen also quasi aufs Haus“, erinnerte Stahl.

KBV-Vorstand Andreas Gassen hatte am Montag darauf hingewiesen, dass der Wert der gesamten ambulant durchgeführten Behandlungen im Jahr 2013 bei 24,8 Milliarden Euro lag, das Budget jedoch lediglich 22,5 Milliarden Euro vorgesehen habe.

Auch die Behauptung, man verlange für „Ärzte in Teilzeit“ sehr viel mehr Geld als bisher, wies die KBV zurück. Ein niedergelassener Arzt, der im Durchschnitt 51 Stunden in der Woche gesetzlich krankenversicherte Patienten behandle, müsse ein mit einem Ober­arzt­gehalt vergleichbares Einkommen erzielen können, hieß es. Dies setzt die KBV mittlerweile bei 133.000 Euro an. Basis der Honorarkalkulation ist aber immer noch ein kalkulatorischer Arztlohn von 105.000 Euro.

Der GKV-Spitzenverband hatte erklärt, die niedergelassenen Ärzte arbeiteten im Schnitt 45 Wochenstunden und verwendeten zudem nur einen Teil ihrer Arbeitszeit dafür, gesetzlich Krankenversicherte zu behandeln: „Einen anderen Teil nutzen sie für die Behandlung von Privatversicherten, um Individuelle Gesundheitsleistungen zu erbringen, um für die Unfallversicherung zu arbeiten.“

Die KBV konterte, dass allein mit den Einnahmen durch die Behandlung von gesetzlich Krankenversicherten allerdings auch keine Einkommen in der Höhe zu erzielen seien, wie der GKV-Spitzenverband es behaupte. Dieser nennt als durchschnittlichen Praxis­überschuss eine Summe von 166.000 Euro.

Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (ZI) hatte kürzlich aber vorgerechnet, dass allein mit GKV-Honoraren kein Einkommen erreichbar sei, das dem von qualifizierten Ärzten im Krankenhaus entspreche. Nur zwei Drittel des Jahresüberschusses von Vertragsärzten stammten aus der Behandlung gesetzlich krankenversicherter Patienten. „Der vom GKV-Spitzenverband zitierte Reinertrag je Praxisinhaber resultiert zu einem erheblichen Teil aus Privateinnahmen. Er entspricht daher nicht dem, was die gesetzlichen Krankenkassen zahlen“, so das ZI.

Rie

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