Honorarverhandlungen: Orientierungswert steigt um 1,6 Prozent
Berlin – Anders als von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gefordert, wird der Orientierungswert als Basis der Leistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) im nächsten Jahr nur um 1,6 Prozent angepasst. Bislang liegt er bei rund 10,271 Cent, demnächst steigt er auf rund 10,436 Cent. Das wurde heute im Erweiterten Bewertungsausschuss entschieden. Der GKV-Spitzenverband wollte den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten lediglich eine Erhöhung um 0,4 Prozent zugestehen. Die KBV hatte mit einem Plus von rund 2,5 Prozent gerechnet.
KBV-Vorstand Andreas Gassen zeigte sich enttäuscht. „Wir müssen das Ergebnis nun analysieren. Es geht hier ja um die Ermittlung des Preisanstiegs der ärztlichen Leistung“, sagte er. Das niedrige Angebot der Kassenseite hatte Gassen auf der KBV-Vertreterversammlung am vergangenen Freitag scharf kritisiert. Schon vor einem Jahr sei klar gewesen, dass die abgesenkten Versichertenbeiträge ein „riesiges Loch“ in die Kassenbudgets reißen würden: „Und nun sollen wieder wir Ärzte und Psychotherapeuten für dieses Missmanagement gerade stehen? Eine Gesundheitspolitik, die eine so hochwertige und flächendeckende ambulante Versorgung haben will, wie wir sie bieten, muss dafür auch angemessene Preise bezahlen.“
Auf Anpassungen bei der Vergütung der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten hatte sich der Erweiterte Bewertungsausschuss in den Grundzügen bereits am 10. September verständigt. Danach soll deren Vergütung jährlich um rund 80 Millionen Euro steigen. Die Neubewertung der Leistungen geht nach Angaben der KBV zurück auf mehrere Bundessozialgerichtsurteile, in denen sich das Gericht mit der angemessenen Höhe der Vergütung der antrags- und genehmigungspflichtigen Psychotherapien
auseinander gesetzt hat. Die heutigen Beschlüsse beruhen dem Vernehmen nach auf dieser Verständigung.
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