Vermischtes

Hospizverband warnt vor Einstufung von Trauer als Krankheit

  • Freitag, 14. Dezember 2018
/hikrcn, stockadobecom
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Berlin – Der Deutsche Hospiz- und Palliativverband (DHPV) wendet sich gegen Bestrebungen, die Diagnose „Anhaltende Trauerstörung“ in die internationale Klassifizierung der Krankheiten (ICD) aufzunehmen. Bei Einführung dieser Diagnose bestehe die Gefahr, die Trauer insgesamt wieder als „Störung“ wahrzunehmen sowie den Trauerprozess zeitlich zu normieren, erklärte der Verband heute in Berlin.

„Grundsätzlich ist die Einführung einer Diagnose, die es Menschen ermöglicht, bei einem Verlust auch psychotherapeutische Hilfe in Anspruch nehmen zu können, sehr zu begrüßen“, erklärte der Vorsitzende Winfried Hardinghaus. „Hier von einer Störung zu sprechen, läuft allerdings einem positiven Verständnis von Trauer zuwider.“

Der DHPV schlägt stattdessen den Begriff „Belastungsstörung nach Verlust“ vor. Diese Formulierung trage zum einen der Tatsache Rechnung, dass es auch Verlust­erfahrungen gebe, die therapeutische Hilfe notwendig machten. „Vor allem aber berücksichtigt er die Bemühungen und Erfolge der letzten Jahrzehnte, eine neue Kultur der Trauer zu etablieren.“

„Gerade im Deutschland der Nachkriegszeit war es ein weiter Weg hin zu einem Verständnis von Trauer als Prozess, der grundsätzlich sinnvoll und positiv ist und seine Zeit braucht“, erläuterte die Leiterin der Fachgruppe Trauer des DHPV, Kläre Winhuysen. „Diese Entwicklung ist mit der geplanten Bezeichnung in der ICD-11 in Gefahr.“

Im Entwurf der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für die neue elfte Version ihres Klassifikationssystems für medizinische Diagnosen ist als neue Kategorie 6B42 die „Anhaltende Trauerstörung“ vorgesehen. Das System soll 2019 auf der Weltgesundheitsversammlung verabschiedet werden und ab Januar 2022 gelten.

kna

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