Ärzteschaft

Palliativmediziner weisen auf Hilfsbedarf Trauernder hin

  • Dienstag, 18. Juli 2017
/Osterland, stock.adobe.com
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Berlin – Auf den besonderen Hilfsbedarf von Menschen in Trauerphasen hat die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) hingewiesen. „Trauer gehört ebenso wie die Themen Tod und Sterben enttabuisiert, damit trauernde Menschen diese Zeit mit Unterstützung und in Begleitung von Familienangehörigen und Freunden oder auch mit Hilfe von Trauerbegleitung durch Ehren- und Hauptamtliche durchlaufen können“, erläuterte der DGP-Experte Jan Gramm. Die Fachgesellschaft betont, Trauer sei „eine normale und hilfreiche Emotion, der Akzeptanz, Wertschätzung und Unterstützung seitens der Gesellschaft zusteht.“

Allerdings könne der persönliche Verlust auch so schwerwiegende und stark belastende Folgen haben, dass der Trauerprozess in eine Störung münden könne, die therapeutisch begleitet werden sollte. Die Fachgesellschaft verweist in diesem Zusammenhang auf die geplante Einführung einer Diagnose „Anhaltende Trauer­störung“ in das internationale Krankheitsklassifikationssystem ICD-11. Die Abgrenzung „normaler Trauer“ von „komplizierter Trauer“ sei allerdings schwierig, so die Fachgesellschaft.

Nicht jede längere Trauer ist eine Trauerstörung

Die Bezeichnung „anhaltende Trauerstörung“ bedeute nicht, dass jede länger anhaltende Trauer eine psychische Störung darstelle. Vielmehr zeige eine große internationale Trauerstudie, dass als Leitsymptom für diese Diagnose die „Sehnsucht“ im Sinne eines brennenden Verlangens und als Ausdruck tiefsten Trennungsschmerzes gelten kann, sofern sie täglich auftritt, das Leben deutlich beeinträchtigt und dies für einen längeren Zeitraum. Laut Gramm ist frühestens nach einem halben Jahr eine Risikoabschätzung zur zukünftigen Entwicklung einer komplizierten Trauer möglich.

Die Fachgesellschaft betont, es gehe bei der neuen ICD-Diagnose nicht darum, den normalen Trauerprozess zu pathologisieren, sondern „denen zu helfen, denen bislang eine Unterstützung erschwert wird, weil es keine angemessene Diagnose zur Beschreibung der Komplikationen im Rahmen eines Trauerprozesses gibt“, so die DGP. Dies betreffe nach aktuellen Forschungsergebnissen rund drei Prozent der Trauernden. Bei ihnen werde im Augenblick meist eine Anpassungsstörung oder eine depressive Störung diagnostiziert.

Urs Münch aus dem Vorstand der DGP verspricht sich von einer entsprechenden Diagnose „Anhaltende Trauerstörung“, dass sich Ärzte und Psychotherapeuten stärker mit dem Verlauf und der Komplexität von Trauer befassen. Er hofft zudem, dass sie sich in deren adäquater Behandlung fachlich qualifizieren, „so dass Betroffene ein ausreichendes auf ihr Problem zugeschnittenes Angebot ambulanter Psychotherapie haben“, so der Psychotherapeut und Psychoonkologe.

hil

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