Politik

Hubig offen für Aufhebung der Rechtswidrigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen

  • Montag, 4. August 2025
Stefanie Hubig Bundesjustizministerin
Stefanie Hubig (SPD), Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz /picture alliance, dpa, Michael Kappeler

Berlin – Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat Sympathien für eine Aufhebung der Rechtswidrigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten drei Monaten. „Ich persönlich kann dem viel abgewinnen“, sagte sie der Süddeutschen Zeitung.

Eine vorausgehende Beratung sollte aus ihrer Sicht aber weiterhin verpflichtend sein. Denn dahinter stecke „eine schwierige Entscheidung, mit Auswirkungen auf das Leben der Frau, genauso wie auf das ungeborene Kind“.

Hubig verwies darauf, dass Schwangerschaftsabbrüche in den ersten drei Monaten nach heutiger Regelung zwar rechtswidrig, aber straffrei seien.

Repräsentative Umfragen zeigten zudem, dass sich eine breite Mehrheit gegen die Rechtswidrigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten drei Monaten ausspreche – unabhängig von Parteien und Religionen.

Hubig äußerte sich auch zur Debatte um die Auslegung des Koalitionsvertrags. „Ich glaube, dass sich da Mittel und Wege finden werden. Auch im Gesundheitsministerium sitzen kluge Juristinnen und Juristen.“ Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) wird von der CDU-Politikerin Nina Warken geführt.

Im Koalitionsvertrag heißt es zu Thema: „Wir erweitern dabei die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung über die heutigen Regelungen hinaus.“ Hubig geht davon aus, dass dafür keine Änderung des Paragrafen 218 im Strafgesetzbuch nötig wäre. Es gibt aber auch andere juristische Auffassungen dazu.

dpa

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