Politik

Hüppe: Leihmutterschaft ist Menschenhandel

  • Dienstag, 5. August 2014
Uploaded: 03.12.2013 18:43:23 by mis
Hubert Hüppe dpa

Berlin – Mit Blick auf den Fall einer thailändischen Leihmutter hat der frühere Behinder­tenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe (CDU), die Praxis der Leihmutter­schaft stark kritisiert. Diese sei „letztlich Menschenhandel“, sagte der CDU-Bundestags­abgeordnete heute in Berlin. Denn ein Vertrag verpflichte die Leihmutter zur Herausgabe des Kindes und regele die ihr dafür zustehende Bezahlung.

Nach Medienberichten hatte ein australisches Ehepaar in Australien nach der Geburt von Zwillingen durch eine thailändische Leihmutter lediglich ein Kind abgeholt. Ein Junge mit Down-Syndrom blieb danach bei seiner Leihmutter, die sich auch weiterhin um ihn kümmern wolle. In Deutschland sind Leihmutterschaft und Eizellspende gesetzlich verboten.

Angesichts der Diskussion über eine Legalisierung dieser Praktiken, etwa als Thema der Jahrestagung des Deutschen Ethikrats oder in der Arbeitsgruppe Fortpflanzungsmedizin der Nationalakademie Leopoldina, sei der thailändische Fall ein Warnsignal, so Hüppe weiter. Medienberichte, dass die Leihmutter sich geweigert habe, ein Baby mit Down-Syndrom abzutreiben und daher dieses Kind nach der Geburt bei ihr zurückgelassen worden sei, seien noch nicht gerichtlich überprüft.

Musterverträge zur Leihmutterschaft im Internet
Es gebe aber im Internet Musterverträge zur Leihmutterschaft, die derartige Fälle vertraglich regelten. So sei die Verpflichtung zur Pränataldiagnostik und auch zur Abtreibung, wenn die zahlenden Bestelleltern dies wünschen, in derartigen Verträgen üblich. Eine vertragliche Verpflichtung zur Lieferung eines nichtbehinderten Kindes oder die Nichtabnahme eines behinderten Kindes verdeutlichten noch einmal, dass es sich nicht um die bedingungslose Annahme eines neuen Familienmitglieds, sondern um eine Geschäftsbeziehung handele.

Hüppe will Rechtslage in Deutschland klären
Hüppe erklärte, er habe eine schriftliche Anfrage an die Bundesregierung gestellt, ob in Deutschland ausreichende rechtliche Voraussetzungen bestünden, im Falle deutscher „Bestelleltern“ Unterhalt für ein von diesen nicht abgenommenes Kind gerichtlich geltend zu machen. Darüber hinaus sei zu prüfen, ob im deutschen Recht ein Verbot ausländischer Leihmutterschaften verankert werden könne.

Bereits am Montag hatte Ethikratsmitglied Peter Dabrock im domradio erklärt, der aktuelle Fall aus Thailand verdeutliche „die hohe Ambivalenz, die viele reproduktions­medizinische Technologien und viele Machbarkeitswünsche der Menschen mit sich bringen“.

kna

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