Humangenetik: KBV und Kassen klagen gegen Beanstandung
Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den Beschluss des Bewertungsausschusses zu neuen Regelungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) für die Humangenetik beanstandet. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben gestern dagegen Klage beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. Wie die KBV mitteilte, tritt der Beschluss dennoch wie geplant ab dem 1. Juli in Kraft. Die Klage habe „aufschiebende Wirkung“, hieß es.
Gestern hatte der Bewertungsausschuss unter anderem die bereits mit dem März-Beschluss zur Humangenetik vereinbarten Anpassungen für die HLA-Antigendiagnostik vorgenommen. Die KBV konnte dabei erreichen, dass die transplantationsvorbereitende Leistung (GOP 32911) extrabudgetär vergütet wird.
Die pränatale Mutationssuche kann bei nachweislich medizinisch begründeter Fragestellung zudem mit den GOP 11513 oder 11514 bis zur Anpassung der genetischen Diagnostik für die Mutterschaftsvorsorge berechnet werden. Dies wurde in einer Protokollnotiz vereinbart.
Laut KBV sollen die humangenetischen Leistungen im Rahmen von Mutterschaftsvorsorge, Empfängnisregelung und Reproduktionsmedizin bereits zum 1. November 2016 angepasst werden und nicht erst zum 1. April 2017.
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