Hygieneförderprogramm wird zum Infektiologieförderprogramm

Berlin – Das Hygieneförderprogramm zur Unterstützung von Krankenhäusern soll bis 2025 mit neuen Schwerpunkten unter anderem Namen fortgesetzt werden. Die Förderung für Personal der Krankenhaushygiene läuft zum 31. Dezember dieses Jahres aus. Das sieht ein Änderungsantrag von SPD, Grünen und FDP zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz vor.
Die Coronapandemie habe „die Bedeutung infektiologischer Expertise in den Kliniken gezeigt“, heißt es in dem Änderungsantrag. Das Förderprogramm werde daher ab 2023 um weitere drei Jahre verlängert, inhaltlich auf die Infektiologie beschränkt und als „Infektiologieförderprogramm“ fortgeführt.
Man trage damit auch der Tatsache Rechnung, dass auf dem 124. Deutschen Ärztetag die bundesweite Einführung eines Facharztes für Innere Medizin und Infektiologie beschlossen worden sei.
Die Förderung der Zusatzweiterbildung Infektiologie endet den Plänen der Ampelkoalition nach damit zum 31. Dezember 2022. Mit der Fortführung des Förderprogramms soll der Schwerpunkt auf die Neueinstellung von Fachärzten in Innerer Medizin und Infektiologie gelegt werden.
Eine solche mehrjährige Facharztweiterbildung sei zuvor nur in Mecklenburg-Vorpommern möglich gewesen, heißt es in dem Geseztesvorhaben. In allen anderen Ländern habe lediglich die Möglichkeit bestanden, eine einjährige Zusatzweiterbildung in Infektiologie zu durchlaufen.
Mit der Neuausrichtung sollen Weiterbildungen zur Fachärztin oder zum Facharzt für Innere Medizin und Infektiologie, die in den Jahren 2016 bis 2025 beginnen oder begonnen haben, „durch einen pauschalen Zuschuss in Höhe von jährlich 30.000 Euro, ab dem Jahr 2023 in Höhe von jährlich 40.000 Euro“ gefördert werden.
Vorgesehen ist zudem, in den Jahren 2016 bis 2025 begonnene Zusatzweiterbildungen Infektiologie für Fachärzte durch einen pauschalen Zuschuss in Höhe von einmalig 30.000 Euro zu unterstützen.
Darüber hinaus sieht das Förderprogramm Personalkostenzuschüsse in Höhe von 75 Prozent für „Neueinstellungen, interne Besetzungen neu geschaffener Stellen und Aufstockungen vorhandener Teilzeitstellen von Fachärztinnen oder Fachärzten für Innere Medizin und Infektiologie“ vor.
Fördermittel soll es auch für Neueinstellungen, internen Besetzungen neu geschaffener Stellen und Aufstockungen vorhandener Teilzeitstellen bei Fachärzten als Experten für Antibiotic Stewardship mit strukturierter curricularer Fortbildung „Antibiotic Stewardship (ABS)”. geben Diese ABS-Experten sollen wie auch die infektiologischen Fachärzte in ABS-Teams tätig sein und die rationale Antiinfektivaverordnung unterstützen.
„Die Maßnahmen werden ab dem 1. Januar 2023 in Höhe von 30 Prozent der zusätzlich entstehenden Personalkosten gefördert“, heißt es in dem Antrag. Die Fortbildung zum ABS-Experten soll in den von den Landesärztekammern anerkannten Kursen zur „strukturierten curricularen Fortbildung „Antibiotic Stewardship (ABS)“ erfolgen.
Die Förderung für Personal in der Krankenhaushygiene halten SPD, Grüne und FDP für „nicht mehr angemessen“. Das gelte auch, wenn der Bedarf an Hygienefachpersonal weiterhin „noch nicht in allen Krankenhäusern gedeckt“ sei.
Die im Jahr 2022 abgerechneten Personalförderungen würden nach geltender Rechtslage nach Ende der Förderperiode dieses Jahres „basiswirksam in die Landesbasisfallwerte für das Jahr 2023 überführt“ und kämen dann allen Krankenhäusern zugute.
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