Ärzteschaft

Checkliste soll niedergelassene Ärzte bei Praxisbegehung unterstützen

  • Dienstag, 25. April 2023
/eggeeggjiew, stock.adobe.com
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Berlin – Kein aktueller Hygieneplan, Stoffvorhänge im Behandlungsraum oder Blumenerde im Wartezimmer. Das sind häufige Mängel, die Prüfern bei Praxisbegehungen auffallen. Darauf hat der Virchowbund hingewie­sen. Um Niedergelassene vorzubereiten, hat der Verband eine Checkliste veröffentlicht.

Der erarbeitete Leitfaden umfasst 75 Maßnahmen und Tipps, die Mängeln vorbeugen und anfallende Kosten durch Auflagen oder Bußgelder verhindern sollen. Unter den 15 häufigsten Gründen für eine Beanstandung befinden sich unter anderem ein nicht aktueller Hygieneplan oder fehlende regelmäßige Kontrollen der Kühl­schranktem­pe­ratur.

Weitere häufige Probleme ergeben sich demnach durch Behandlungsräume, die mit Stoffvorhängen und Pflan­zen ausgestattet sind. Blumenerde im Wartezimmer stellt dem Virchowbund zufolge ebenfalls ein hygienisches Manko dar. Bemängelt werde auch eine fehlende betriebsärztliche Betreuung des Praxisteams.

Für die Beseitigung von Mängeln ist der Praxisinhaber verantwortlich. Damit sich niedergelassene Ärztinnen und Ärzte leichter ortientieren können, ist die neue Checkliste zur Praxisbegehung in mehrere Themenberei­che unter­teilt. Diese reichen von benötigten Dokumenten, Fachwissen in Arbeitssicherheit und -schutz über allge­meine Hygiene und Handhygiene sowie den Umgang mit Medikamenten und Medizinprodukten.

In all diesen Bereichen verpflichteten sich Praxisinhaberinnen und -inhaber dazu, bestimmte Richtlinien einzu­halten schreibt der Virchowbund. Dies werde durch das zuständige Gesundheitsamt oder andere Prüfer bei einer Praxisbegehung kontrol­liert, um die Sicherheit sowohl für Mitarbeitende als auch Patienten zu gewähr­leisten.

Solche Prüfungen führen demnach neben dem Gesundheitsamt auch das Gewerbeaufsichtsamt, das zuständi­ge Amt für Arbeitsschutz, die Berufsgenossenschaft für Gesundheits- und Wohlfahrtspflege oder die Kassen­ärzt­lichen Vereinigungen (KVen) durch. Da verschiedene Behörden zuständig sind, können mehrere Prüfungen aufeinanderfol­gen.

Eine Praxisbegehung findet in der Regel nach vorheriger Anmeldung während der Praxiszeiten statt. Vor dem Termin erhalten Praxisinhaber Dokumente wie einen Hygieneplan, Arbeitsanweisungen, eine Liste an Medi­zin­produkten und ein Praxisorganigramm.

Je nach Prüfer sowie Größe und Leistungsspektrum der ärztlichen Praxis werden bei einer Praxisbegehung unterschiedliche Aspekte geprüft. In jedem Fall wird das Fachwissen des Praxisteams getestet.

Nach dem Begehungstermin erfolgt ein Beratungsgespräch durch den Prüfer. Von ihm erhält der Praxisinha­ber anschließend ein Protokoll, in dem zu behebende Mängel aufgelistet sind.

kat

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