Vermischtes

Hygieneskandal an Klinik: Bewährungsstrafe für Ex-Geschäftsführer

  • Dienstag, 27. April 2021
Der angeklagte Alfred D. (r) spricht im Verhandlungssaal des Landgerichts mit seinem Verteidiger Hans-Ulrich Beust. Der Angeklagte soll als Geschäftsführer des Klinikums Mannheim zwischen 2007 und 2014 nicht dafür gesorgt haben, dass ausreichend sterilisiertes OP-Besteck zur Verfügung stand. /picture alliance, Uwe Anspach
Der angeklagte Alfred D. (r) spricht im Verhandlungssaal des Landgerichts mit seinem Verteidiger Hans-Ulrich Beust. Der Angeklagte soll als Geschäftsführer des Klinikums Mannheim zwischen 2007 und 2014 nicht dafür gesorgt haben, dass ausreichend sterilisiertes OP-Besteck zur Verfügung stand. /picture alliance, Uwe Anspach

Mannheim – Im Prozess um einen Hygieneskandal am Mannheimer Klinikum hat das Landgericht Mannheim den ehemaligen Klinik-Geschäftsführer zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung ver­urteilt.

Er habe als Betreiber von Medizinprodukten gegen das Medizinproduktegesetz in besonders schwerem Fall verstoßen und zwischen 2007 und 2014 die Gesundheitsgefährdung von Tausenden Patienten in Kauf genommen, argumentierte das Gericht gestern.

Drei Monate der Strafe gelten als vollstreckt. Überdies soll der 72-Jährige 75.000 Euro an verschiedene Projekte des Uniklinikums zahlen. Der Mann habe Aufgaben für die Beseitigung gravierender Mängel bei der Sterilisierung an Untergebene delegiert, die davon kaum Ahnung hatten und die er nicht kon­trol­lierte.

Sein Verteidiger kündigte Rechtsmittel an. „Das Urteil ist so falsch wie ein Urteil nur sein kann.“ Das Ge­richt habe den Fokus auf Vorsatz zuungunsten der Fahrlässigkeit gelegt, kritisierte er.

Die Staatsanwalt­schaft zeigte sich hingegen zufrieden mit dem Urteil. Berichte über Operationen mit verunreinigtem Besteck hatte die Uniklinik Ruf, Patienten und Millioneneinnahmen gekostet.

dpa

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