Hygieneskandal: BGH bestätigt Urteil gegen Ex-Geschäftsführer der Uniklinik Mannheim

Karlsruhe – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung eines ehemaligen Geschäftsführers des Universitätsklinikums Mannheim wegen des vorsätzlichen Verstoßes gegen das Medizinproduktegesetz (Beschluss vom 6. Oktober 2021, Az.: 1 StR 335/21) bestätigt. Das hat der BGH heute mitgeteilt.
Das Urteil des Landgerichts Manneim (Az.: 203 KLs 400 Js 2051/15) ist damit rechtskräftig. Das Landgericht Mannheim hatte den Manager zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt und die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.
Die Richter hatten sich überzeugt gezeigt, dass der Geschäftsführer von 2007 bis 2014 aus Kostengründen Medizinprodukte im Klinikbetrieb einsetzen ließ, die den geltenden Hygienebestimmungen „nicht ansatzweise“ entsprochen haben. Alleine in den Jahren 2011 bis 2014 seien mindestens 50.000 Patienten in ihrer Gesundheit gefährdet worden.
Dem Landgericht zufolge hatte der Manager keine ausreichenden Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel ergriffen, obwohl es zahlreiche Beschwerden gegeben habe. Beanstandungen hatte es etwa vom Regierungspräsidium Karlsruhe gegeben. Darüber hinaus kamen zahlreiche Beschwerden aus der Beleg- und Ärzteschaft des Uniklinikums selbst.
Ärzte und Pflegekräfte hatten auf gravierende hygienische Mängel bei der Aufbereitung und Aufbewahrung von Sterilgut aufmerksam gemacht und auf die Gefährdung der Patientensicherheit hingewiesen. Dennoch habe der Geschäftsführer Medizinprodukte wie beispielsweise Operationsbesteck ohne vorherige ordnungsgemäße Desinfektion im Klinikbetrieb einsetzen lassen, hieß es.
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