Vermischtes

Hygieneskandal: BGH bestätigt Urteil gegen Ex-Geschäftsführer der Uniklinik Mannheim

  • Montag, 25. Oktober 2021
/picture alliance, Uli Deck
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Karlsruhe – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung eines ehemaligen Geschäftsführers des Uni­ver­sitätsklinikums Mannheim wegen des vorsätzlichen Verstoßes gegen das Medizinproduktegesetz (Be­schluss vom 6. Oktober 2021, Az.: 1 StR 335/21) bestätigt. Das hat der BGH heute mitgeteilt.

Das Ur­teil des Landgerichts Manneim (Az.: 203 KLs 400 Js 2051/15) ist damit rechtskräftig. Das Landge­richt Mannheim hatte den Manager zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt und die Vollstre­ckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Die Richter hatten sich überzeugt ge­zeigt, dass der Geschäftsführer von 2007 bis 2014 aus Kosten­grün­den Medizinprodukte im Klinikbetrieb einset­zen ließ, die den geltenden Hygienebestimmungen „nicht ansatzweise“ entsprochen haben. Alleine in den Jahren 2011 bis 2014 seien mindestens 50.000 Patienten in ihrer Gesundheit gefährdet worden.

Dem Landgericht zufolge hatte der Manager keine ausreichenden Maßnahmen zur Beseitigung der Män­gel ergriffen, obwohl es zahlreiche Beschwerden gegeben habe. Beanstandungen hatte es etwa vom Re­gierungspräsidium Karlsruhe gegeben. Darüber hinaus kamen zahlreiche Beschwerden aus der Beleg- und Ärzteschaft des Uniklinikums selbst.

Ärzte und Pflegekräfte hatten auf gravierende hygienische Mängel bei der Aufbe­reitung und Aufbewah­rung von Sterilgut aufmerksam gemacht und auf die Gefährdung der Patientensicherheit hingewiesen. Dennoch habe der Geschäftsführer Medizinprodukte wie beispielsweise Operationsbesteck ohne vor­herige ordnungsgemä­ße Desinfektion im Klinikbetrieb einsetzen lassen, hieß es.

may/EB

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