Hygieneverordnung: Aufschub für Kliniken in Thüringen

Erfurt – Thüringens Krankenhäuser erhalten für die Aufstockung ihres Hygienepersonals mehr Zeit. Die Übergangsfrist für die Umsetzung der Landeshygieneverordnung durch die Kliniken solle rückwirkend bis Ende Dezember 2019 verlängert werden, sagte ein Sprecher des Thüringer Gesundheitsministeriums gestern. Die 2012 erlassene Verordnung, die den Häusern die Anstellung von besonders qualifiziertem Hygienefachpersonal vorschreibt, hatte ursprünglich eine Übergangsfrist bis Ende 2016 vorgesehen.
Kliniken mit mehr als 400 Betten müssen nach der Verordnung beispielsweise einen qualifizierten Krankenhaushygieniker in Vollzeit beschäftigen. Nach Angaben der Landeskrankenhausgesellschaft von gestern erfüllen bislang 85 Prozent der betreffenden Kliniken diese Forderung. Jeweils etwa zwei Drittel haben ausreichend hygienebeauftragte Ärzte und Hygienefachkräfte in der Pflege zur Verfügung.
Seit 2012 hätten in Thüringen 427 Mediziner die Qualifikation als hygienebeauftragter Arzt erworben, so die Gesellschaft unter Berufung auf die Landesärztekammer. Weitere 28 qualifizierten sich zum Krankenhaushygieniker, 14 befänden sich noch in der Qualifikation.
Durch mehr Hygienefachpersonal in den Kliniken soll die Zahl der Krankenhausinfektionen verringert werden. Das Verfahren zur Änderung der Verordnung läuft laut Ministerium derzeit noch. Grund für die Fristverlängerung sei die Anpassung der Regelung an das Bundesinfektionsschutzgesetz.
An Thüringer Krankenhäusern kam es nach früheren Angaben des Ministeriums von 2013 bis einschließlich 2017 zu 30 Infektionsausbrüchen vor allem durch Darmkeime mit 122 infizierten Patienten. Die Thüringer Kliniken behandeln jährlich fast 600.000 Patienten.
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