Ärzteschaft

Implantateregister: Mehr Geld bei Endoprothesen an Hüft- und Kniegelenken

  • Montag, 22. Dezember 2025
künstliches Kniegelenk
/picture-alliance, Florian Schuh

Berlin – Für das Melden von implantatbezogenen operativen Eingriffen an Hüft- und Kniegelenken erhöht sich ab dem 1. Januar 2026 die Vergütung. Das hat der Bewertungsausschuss beschlossen, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) kürzlich mitteilte.

Mit der Erhöhung werden demnach finanzielle und personelle Aufwände für die Praxissoftware, die für die gesetzlich verpflichtende Datenübermittlung erforderlich ist, stärker berücksichtigt.

Der Zuschlag, den die Ärzteschaft seit Jahresbeginn für die Erfassung, Speicherung und Übermittlung der Daten an das Implantateregister Deutschland (IRD) bekommt, steigt nach Angaben der KBV von aktuell 78 Punkte (9,94 Euro) auf dann 127 Punkte (16,18 Euro). Ab der siebten Leistung im Quartal sinkt die Bewertung auf 47 Punkte (5,99 Euro).

Die Abrechnung des Zuschlags erfolgt weiterhin über die Gebührenordnungsposition (GOP) 01966. Unverändert ist mit 6,24 Euro die Kostenpauschale 40162 für die Meldegebühr, die Ärzte zusätzlich zur GOP 01966 abrechnen.

Seit Januar des Jahres 2025 müssen Ärzte operative implantatbezogene Maßnahmen bei Hüft- und Kniegelenk-Endoprothesen an das IRD melden. Dazu war die GOP 01966 neu in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen worden.

Zu diesem Zeitpunkt war noch unklar, welche Kosten für Praxissoftware oder andere technische Lösungen entstehen, die für die Umsetzung des Meldeverfahrens erforderlich sind. Deshalb hatte der Bewertungsausschuss vorerst eine Vergütung analog zu der bei den Brustimplantaten beschlossen.

Mittlerweile sind dem Bewertungsausschuss Kosten für die Praxissoftware im Zusammenhang mit der gesetzlichen Meldepflicht bei Endoprothesen bekannt. Vor diesem Hintergrund wurde die GOP 01966 jetzt neu bewertet.

EB

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