In Bayern werden Transplantationszentren geschlossen
München – Das Lebertransplantationsprogramm am Klinikum rechts der Isar (TU München) wird geschlossen. Das teilten Wissenschaftsminister Wolfgang Heubisch (FDP) und Gesundheitsminister Marcel Huber (CSU) am Mittwoch auf einer Pressekonferenz in München mit. Dies ist eine der Konsequenzen, die die bayerische Landesregierung nach dem Bekanntwerden von bewussten Verstößen gegen Richtlinien zur Organtransplantation am Klinikum rechts der Isar zieht.
In den vergangenen Monaten war sowohl von Seiten der Politik, als auch der Ärzteschaft eine im Verhältnis zu den jährlichen Organtransplantationen hohe Dichte an Transplantationszentren als strukturelles Problem benannt worden: Zu viele Zentren könnten um Organe und Transplantationen konkurrieren.
Deshalb wird es in Bayern künftig nur noch drei Zentren für Lebertransplantationen geben: Das Klinikum Großhadern der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) und die Universitätskliniken Regensburg und Würzburg. Außer am Klinikum rechts der Isar wird auch das Lebertransplantationsprogramm in Erlangen geschlossen. Strukturell seien drei Lebertransplantationszentren in Bayern ausreichend, sowohl bezogen auf die Gesamtzahl von 160 Lebertransplantationen in Bayern pro Jahr, als auch bezogen auf die Fläche, hieß es bei der Pressekonferenz
Weitere Beratungen der Bundestagsfraktionen
Fast zeitgleich wurde bekannt, dass es eine parteiübergreifende Initiative im Deutschen Bundestag für weitere Maßnahmen gibt, die das Vertrauen in die Transplantationsmedizin in Deutschland wiederherstellen und stärken sollen. Alle im Bundestag vertretenen Parteien werden dabei mit ihren Vorschlägen berücksichtigt.
Zur Diskussion steht unter anderem, ob die Richtlinien zur Organtransplantation nach § 16 Transplantationsgesetz, die die Bundesärztekammer (BÄK) erarbeitet, künftig unter einen Genehmigungsvorbehalt durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gestellt werden sollen, bestätigte das BMG auf Anfrage. Mehr staatlicher Einfluss auf Richtlinien, aber auch auf Institutionen, die in die Spende und Allokation postmortaler Organe involviert sind wie die Deutsche Stiftung Organtranspantation – das waren Forderungen, die es schon vor der Novellierung des Transplantationsgesetzes im vergangenen Jahr gegeben hat und die nach Meinung eines Teils der Parlamentarier nicht konsequent genug im novellierten Gesetz verankert worden sind.
Die bekannt gewordenen bewussten Regelverstöße einiger Zentren haben diese Diskussionen nun wieder befeuert. Auch seit langem offene Fragen wie die einer Definition von Non-ET-Residents, also Transplantationskandidaten aus Ländern außerhalb des Eurotransplant-Verbundes (ET), wollen die Parlamentarier diskutieren. Ende der Woche träfen sich alle Bundestagsfraktionen, um einen Entwurf für weitere gesetzliche und außergesetzliche Maßnahmen im Bereich der Transplantationsmedizin abzustimmen, hieß es aus dem BMG.
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