Ausland

In Schottland gilt nun die Widerspruchslösung in der Organspende

  • Freitag, 26. März 2021

Edinburgh – Die Schotten gelten künftig automatisch als potenzielle Organspender, sofern sie sich nicht aktiv dagegen entscheiden. Eine entsprechende Gesetzesänderung trat heute in Kraft. Mit einem ent­spre­­chenden Formular können die Schotten sich dagegen aussprechen, dass ihre Organe im Todesfall gespendet werden.

Damit folgt der britische Landesteil Wales und England, die bereits in den vergangenen Jahren die so­ge­nannte Widerspruchslösung für Organspenden eingeführt haben.

Befürworter dieser Regelung erwarten, dass dadurch deutlich mehr Patienten mit dringend notwendigen Spenderorganen versorgt werden können. Zuvor waren gut die Hälfte der schottischen Bevölkerung als Organspender registriert.

Angesichts mangelnder Organspenden ist auch in Deutschland immer wieder kontrovers diskutiert wor­den, wie sich die Zahl der Spender am besten erhöhen lässt.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte sich zeitweise ebenfalls für eine Widerspruchsrege­lung ausgesprochen. Er war mit seinem Vorstoß im Bundestag gescheitert.

In Deutschland muss man sich aktiv für die Organspende entscheiden und einen entspre­chen­den Aus­weis ausfüllen, wenn man bereit ist, nach dem Tod Organe zur Spende entnehmen zu lassen.

dpa

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