Infektionsschutzgesetz soll schnell verabschiedet werden

Berlin – Am kommenden Mittwoch wollen Bundestag und Bundesrat am selben Tag über Änderungen am Infektionsschutzgesetz abstimmen. Direkt danach soll der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnen.
Es geht um die gesetzliche Grundlage von weitreichenden Maßnahmen gegen die Coronapandemie. Der Bundesrat teilte gestern mit, die Bundesregierung habe darum gebeten, das Verfahren möglichst schnell abzuschließen.
Union und SPD wollen bisherige allgemeine Formulierungen in dem Gesetz präzisieren und genauer vorgeben, welche Beschränkungen möglich sind, etwa Abstandsgebote, Kontaktbeschränkungen oder die Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Genannt werden auch die Schließung von Geschäften und Verbote für Veranstaltungen.
Richter hatten angezweifelt, dass das Infektionsschutzgesetz in seiner aktuellen Form die weitreichenden Eingriffe in Grundrechte bei der Bekämpfung der Pandemie rechtfertigt. Gestern gab es eine Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags dazu, bei der sich die Experten über die Novelle uneinig waren.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: