Innovationsausschuss: Zahlreiche Projektideen für neue Versorgungsformen

Berlin – Anhaltendes Interesse im Bereich der neuen Versorgungsformen lassen die Förderbekanntmachungen des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erkennen. Wie der G-BA heute mitteilte, lagen zur Einreichungsfrist am 22. Mai 2024 insgesamt 91 Ideenskizzen vor.
Der Innovationsausschuss werde nun voraussichtlich im 4. Quartal 2024 darüber entscheiden, zu welchen Projektideen ein Vollantrag eingereicht werden kann. Die Ausarbeitung eines solchen Vollantrags – die Konzeptentwicklungsphase – fördert der Innovationsausschuss mit bis zu 75.000 Euro.
Die eingegangenen Ideenskizzen verteilen sich auf spezifische Themenfelder, die der Innovationsausschuss nach einem sogenannten Konsultationsverfahren vorgegeben hatte.
Unter anderem wurden dreizehn Skizzen zur Weiterentwicklung sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen und Versorgungsnetzwerke, vier zur Ambulantisierung in der Gesundheitsversorgung und elf zur Verbesserung von Versorgungsprozessen im Rettungsdienst und der Notfall- und Akutversorgung eingereicht.
Weitere 20 Ideenskizzen erhielt der Innovationsausschuss über die themenoffene Förderbekanntmachung.
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