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Institut: Weiter zu wenig Grippeimpfstoff für Saison 2026/27 vorbestellt

  • Donnerstag, 9. April 2026
/picture alliance, EUROPA PRESS, César Ortiz
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Berlin – Die Zahl der bislang vorbestellten Influenza-Impfstoffdosen für die Saison 2026/27 reicht nach Einschätzung des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) nicht aus, um den voraussichtlichen Bedarf zu decken. Das teilte das PEI auf Anfrage des Deutschen Ärzteblattes mit.

Allerdings hätten Hersteller auf Grundlage der Erfahrungen der vergangenen Jahre ihre Produktionsmengen erhöht, „sodass der geschätzte Bedarf unter normalen Bedingungen voraussichtlich dennoch gedeckt werden kann“, erklärte das Institut weiter.

Nach einem Aufruf des PEI an die Ärzteschaft sowie an Apotheken zu umgehenden Vorbestellungen bis Ende März habe sich die Zahl der Vorbestellungen bereits erhöht. Das Institut hatte von einer signifikanten Abweichung der vorbestellten Impfstoffdosen vom ermittelten Bedarf für die kommende Saison gesprochen, „was zu möglichen Einschränkungen der Impfstoffverfügbarkeit führen könnte“.

Konkrete Zahlen zum angenommenen Bedarf und den Vorbestellungen nennt das PEI nicht, es handle sich um vertrauliche Informationen. Auch zu möglichen Gründen für die schleppend in Gang kommenden Vorbestellungen wollte sich das PEI nicht äußern.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) erklärte auf Fragen des Deutschen Ärzteblattes, „dass eine staatliche Beschaffung zusätzlicher Dosen an Grippeimpfstoffen für die Saison 2026/2027 nicht vorgesehen ist“.

Fristen bis Ende April verlängert

Mehrere Hersteller von Influenzaimpfstoffen haben ihre Vorbestellfristen für die Saison 2026/27 bereits bis Ende April verlängert. Neben der Firma Sanofi, die dies bereits vor Ostern angekündigt hatte, gehen auch GlaxoSmithKline (GSK) und CSL Seqirus diesen Schritt, wie beide auf Anfrage mitteilten.

Während GSK angibt, bisher in jeder Saison verlängert zu haben, hieß es bei CSL Seqirus, Grund sei „ein verzögerter Start der Vorbestellphase, der sich in der aktuellen Saison insgesamt beobachten lässt“.

Mehrere ärztliche Organisationen hatten in den vergangenen Monaten deutlich Kritik an den Rahmenbedingungen für das Impfen gegen Influenza geübt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Kassenärztliche Vereinigungen und die Hausärzte drängten auf eine Abschaffung der Regresse. Kritisiert wurde auch, dass wegen der Vielzahl an Impfstellen, etwa auch in Apotheken, keine seriöse Bedarfsplanung mehr möglich sei.

Auf Anfrage lagen auch der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) keine Zahlen zum Stand der Bestellungen vor. Apotheken bestellten Impfdosen aber sowohl für Arztpraxen als auch für den eigenen Bedarf.

Zuwachs an Impfungen in Apotheken

Die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), Anke Rüdinger, sagte, dass immer mehr Apotheken bundesweit selbst Impfungen anböten. Die Zahl der Influenzaimpfungen in Apotheken habe von Juli bis Dezember 2025 bei rund 173.000 gelegen, fast doppelt so viele wie im gleichen Zeitraum des Vorjahres.

Zum Vergleich: Insgesamt lag der Absatz an Influenzaimpfstoffen in Deutschland in den vergangenen Jahren jeweils deutlich im zweistelligen Millionenbereich.

Den Bedarf für Impfungen in der Apotheke schätze jede Apotheke anhand des Vorjahresbedarfs sowie anhand der erwarteten Nachfrage bei der lokalen Kundschaft ab, erläuterte Rüdinger.

Bei Bestellungen für Arztpraxen orientiere man sich sich streng an den Bestellungen für Sprechstundenbedarf (Muster 16). Hinzu komme womöglich noch eine gewisse Menge an Impfstoffen für Selbstzahler. Bei Zusatzbestellungen gingen die Apotheken allerdings ein wirtschaftliches Risiko ein. 

Apotheken: Konservativ bestellen wegen eigenem wirtschaftlichen Risiko

„Solange die Apotheken bei Impfstoffbestellungen ins eigene wirtschaftliche Risiko gehen müssen, weil zu viel bestellte Impfdosen oder Verwürfe nicht entgolten werden, werden Apotheken eher konservativ bestellen“, betonte Rüdinger. „Um dies zu ändern, müsste der Gesetzgeber eine praktikable Lösung finden.“

Gesetzlich ist für das Vorbestellverfahren aufseiten der Ärzteschaft vorgesehen, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung dem PEI bis zum 15. Januar eines Kalenderjahres den Bedarf an saisonalen Grippeimpfstoffen auf Grundlage der durch die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte geplanten Bestellungen meldet.

Das PEI prüft dann den übermittelten Bedarf „unter Berücksichtigung einer zusätzlichen Reserve von zehn Prozent, in den Jahren 2020 bis 2022 von 30 Prozent, durch Vergleich mit den nach Paragraf 29 Absatz 1d des Arzneimittelgesetzes mitgeteilten Daten von Inhabern der Zulassungen von saisonalen Grippeimpfstoffen bis zum 15. März eines Kalenderjahres“.

ggr

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