Intensivmedizinische Arzneimittelvorräte: Krankenhausapotheker für Ausweitung

Berlin – Der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) spricht sich für Änderungen an der Verordnung zur Erhöhung der Bevorratung mit Arzneimitteln zur intensivmedizinischen Versorgung (ITS-Arzneimittelbevorratungsverordnung) aus. Aus Sicht der Apotheker sollten Krankenhausapotheken einen Vorrat für vier Wochen – statt drei Wochen – vorhalten.
Die Intention des Verordnungsentwurfes – die Sicherstellung der intensivmedizinischen Versorgung von COVID-19-Patienten – sei ausdrücklich zu begrüßen, sagte ADKA-Präsident Frank Dörje dem Deutschen Ärzteblatt. In der ersten Phase der Coronaepidemie habe man auch in Deutschland unter teils dramatischen Zuständen Mangelverwaltung betreiben müssen. Dies verdeutliche die Notwendigkeit, etwas zu tun.
Dörje, Krankenhausapotheker am Universitätsklinikum Erlangen, sprach sich zudem für eine Bevorratung der gelisteten Medikamente durch die Pharmaunternehmen aus. Werde auch dort ein Vier-Wochen-Bedarf vorgehalten, könne man über einen „nationalen Vorrat“ der höchst versorgungsrelevanten Medikamente von insgesamt acht Wochen verfügen.
Sollte es zu einer zweiten Coronawelle in Deutschland kommen, werde man mit dieser Mengenplanung auch Worst-Case-Szenarien überbestehen. Dies sicherzustellen, sei Aufgabe und Verpflichtung zugleich, sagte er.
Laut dem aktuellen Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) soll der Bestand der Krankenhausapotheken an wichtigen Medikamenten für die intensivmedizinische Versorgung von einem Bedarf für zwei auf drei Wochen aufgestockt werden.
Laut Verordnungsentwurf sollen die Vorräte an Adrenalin, Amiodaron, Argatroban, Clonidin, Esmolol, Heparine, Meropenem, Midazolam, Morphinsulfat, Noradrenalin, Novaminsulfon, Piperazillin/Tazobactam, Propofol sowie Sufentanil jeweils einem Bedarf von drei Wochen entsprechen.
Wie Dörje ausdrücklich betonte, lief und läuft die Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) „fantastisch“. Die im Zusammenhang mit der Coronapandemie beim BfArM etablierte Task Force zur Sicherstellung der medikamentösen Versorgung in der Intensivmedizin habe ein umfassendes Bündel von Maßnahmen erarbeitet – unter anderem belastbare Wirkstofflisten sowie patientenorientierte Verteilmaßstäbe.
Zudem hätten sich auch Bund und Länder engagiert und beim besonders nachgefragtem und deshalb knappen Wirkstoff Midazolam eine Entlastungsaktion ermöglicht. In diesem Rahmen wurden die notwendigen Ausgangsstoffe beschafft und einem Verbund von Universitätskliniken unter koordinierender Federführung des Universitätsklinikums Erlangen zur Eigenherstellung des Wirkstoffes überlassen.
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