Krankenhäuser sollen intensivmedizinische Arzneimittelvorräte aufstocken

Berlin – Die Krankenhäuser sollen verpflichtet werden, ihre Vorräte an bestimmten Medikamenten zu vergrößern. Laut einem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zu einer Verordnung zur Erhöhung der Bevorratung mit Arzneimitteln zur intensivmedizinischen Versorgung (ITS-Arzneimittelbevorratungsverordnung) soll der Bestand an wichtigen Medikamenten für die intensivmedizinische Versorgung von COVID-19-Patienten von einem Bedarf für zwei auf drei Wochen aufgestockt werden.
Insbesondere in Regionen mit hoher COVID-19-Prävalenz sei es in intensivmedizinischen Abteilungen der Krankenhäuser zu Engpasssituationen bei bestimmten intensivmedizinischen Wirkstoffen gekommen, heißt es in der Begründung der Verordnung, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
Um in dieser Situation auch im Fall weiterer Infektionswellen der COVID-19-Pandemie oder beim Auftreten von SARS-CoV-2-Hotspots die intensivmedizinische Versorgung von Patienten eines Krankenhauses sicherstellen zu können, sei eine Erhöhung der Bevorratung mit den benötigten Arzneimitteln in der Krankenhausapotheke oder krankenhausversorgenden Apotheke angezeigt.
Laut Verordnungsentwurf sollen die Vorräte an Adrenalin, Amiodaron, Argatroban, Clonidin, Esmolol, Heparine, Meropenem, Midazolam, Morphinsulfat, Noradrenalin, Novaminsulfon, Piperazillin/Tazobactam, Propofol sowie Sufentanil jeweils einem Bedarf von drei Wochen entsprechen.
Für das geplante Aufstocken der Medikamentenvorräte sollen laut Verordnungsentwurf die Krankenhausträger, beziehungsweise die Krankenhausapotheken, aufkommen. Laut BMG sei mit einmaligen Kosten in Höhe von insgesamt rund 115 Millionen Euro zu rechnen.
Die Verordnung soll zeitlich begrenzt gelten. Sie würde außer Kraft treten, wenn die jetzige Situation der epidemischen Lage in Deutschland als beendet erklärt wird, spätestens jedoch zum 31. März 2021.
Der Verordnungsentwurf basiert auch auf Vorarbeiten der „Task Force zur Sicherstellung der medikamentösen Versorgung in der Intensivmedizin“ – in dieser Arbeitsgruppe sind neben dem BMG unter anderem auch die Apotheker, die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ), das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AMWF) vertreten.
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