Politik

Krankenhäuser sollen intensivmedizinische Arzneimittelvorräte aufstocken

  • Dienstag, 16. Juni 2020
/CarlosG, stock.adobe.com
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Berlin – Die Krankenhäuser sollen verpflichtet werden, ihre Vorräte an bestimmten Medi­kamenten zu vergrößern. Laut einem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ge­sund­heit (BMG) zu einer Verordnung zur Erhöhung der Bevorratung mit Arznei­mitteln zur intensivmedizinischen Versorgung (ITS-Arzneimittelbevorratungsverordnung) soll der Be­stand an wichtigen Medikamenten für die intensivmedizinische Versorgung von COVID-19-Patienten von einem Bedarf für zwei auf drei Wochen aufgestockt werden.

Insbesondere in Regionen mit hoher COVID-19-Prävalenz sei es in intensivmedizini­schen Abteilungen der Krankenhäuser zu Engpasssituationen bei bestimmten intensivme­di­zini­schen Wirkstoffen gekommen, heißt es in der Begründung der Verordnung, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.

Um in dieser Situation auch im Fall weiterer Infektionswellen der COVID-19-Pandemie oder beim Auftreten von SARS-CoV-2-Hotspots die intensivmedizinische Versorgung von Patienten eines Krankenhauses sicherstellen zu können, sei eine Erhöhung der Bevorra­tung mit den benötigten Arzneimitteln in der Krankenhausapotheke oder krankenhaus­ver­sorgenden Apotheke angezeigt.

Laut Verordnungsentwurf sollen die Vorräte an Adrenalin, Amiodaron, Argatroban, Cloni­din, Esmolol, Heparine, Meropenem, Midazolam, Morphinsulfat, Noradrenalin, Novamin­sul­fon, Piperazillin/Tazobactam, Propofol sowie Sufentanil jeweils einem Bedarf von drei Wochen entsprechen.

Für das geplante Aufstocken der Medikamentenvorräte sollen laut Verordnungsentwurf die Krankenhausträger, beziehungsweise die Krankenhausapotheken, aufkommen. Laut BMG sei mit einmaligen Kosten in Höhe von insgesamt rund 115 Millionen Euro zu rechnen.

Die Verordnung soll zeitlich begrenzt gelten. Sie würde außer Kraft treten, wenn die jet­zi­ge Situation der epidemischen Lage in Deutschland als beendet erklärt wird, spätestens jedoch zum 31. März 2021.

Der Verordnungsentwurf basiert auch auf Vorarbeiten der „Task Force zur Sicherstellung der medikamentösen Versorgung in der Intensivmedizin“ – in dieser Arbeitsgruppe sind neben dem BMG unter anderem auch die Apotheker, die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ), das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachge­sellschaften (AMWF) vertreten.

aha

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