Internisten fordern Digitalschub im Gesundheitswesen
Berlin – Technisch längst mögliche digitale Lösungen müssen schneller ins Gesundheitswesen Einzug halten. Das hat der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI) heute angemahnt. „Ich habe den Eindruck, dass sich bei vielen Ärzten und Pflegern im Alltag eine negative Grundhaltung einstellt, weil die Entwicklungen der letzten Jahre zu einer stetigen Verschlechterung der Patientenversorgung und der Rahmenbedingungen geführt haben“, warnte BDI-Vorstandsmitglied Kevin Schulte. Nötig sei eine „realistische und optimistische Zukunftsvision für unser Gesundheitswesen“. „Eine solche Vision ist ohne IT-Systeme undenkbar“, sagte Schulte, der auch im Bündnis Junger Ärzte aktiv ist.
Im Fokus muss laut BDI die reibungsfreie Interaktion von Praxis- und Klinikinformationssystemen stehen, um die Datenverfügbarkeit und den Datenaustausch zwischen Klinik, Praxis und Reha zu verbessern. Aber auch Softwaresystemen, die Ärzten bei der Diagnose- oder Therapiefindung helfen sollen, ist Schulte offen gegenüber eingestellt. „Da es unsere Aufgabe als Arzt ist, krankheitsbezogenes Wissen in einen patientenindividuellen Gesamtkontext zu setzen, fühlen wir jungen Ärzte uns durch digitale Assistenzsysteme so sehr in unserer Rolle bedroht wie durch herkömmliche Lehrbücher“, stellte er klar.
Schulte betonte, trotz aller digitalen Möglichkeiten sei das unmittelbare, persönliche Arzt-Patienten-Verhältnis besonders schützenswert. „Wer mit allen fünf Sinnen vis-à-vis einen Patienten begreifen kann, wird zu einem fundierteren Bild kommen als derjenige, der sich auf einen digitalen Videoeindruck beschränken lässt“, sagte er.
Gleichwohl könne eine digitale Unterstützung als Ergänzung des persönlichen Kontaktes hilfreich sein. Wichtig sei, dass immer der Arzt selbst entscheide, über welchen Weg er in den Kontakt mit seinen Patienten trete. „Für die digitale Kommunikation, die insbesondere für immobile Patienten sinnvoll sein kann, muss auch ein entsprechendes Honorar entgegenstehen, welches die wertvolle ärztliche Behandlungszeit entsprechend abbildet“, betonte Schulte.
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