Internisten legen Vorschläge zur Ausgestaltung der digitalen Patientenakte vor
Wiesbaden – Fachlich-inhaltliche Vorschläge für medizinisch sinnvolle Inhalte der elektronischen Patientenakte (ePA) hat heute die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) vorgelegt.
Man sei überzeugt, dass die ePA einen dringend benötigten Beitrag zur Verbesserung der Patientenversorgung und der medizinischen Forschung leisten könne und befürworte die Planungen zur Umstellung der ePA auf ein Opt-out Verfahren, so die DGIM.
„Sobald die ePA in der Breite bei den Versicherten ankommt, kann sie die medizinische Versorgung deutlich verbessern. Das zeigen die Praxisbeispiele, die wir in unserem Paper zusammengestellt haben“, sagte Sebastian Spethmann, Sprecher der DGIM-Arbeitsgruppe Digitale Versorgungsforschung, die das Papier verfasst hat.
Dem Rettungsdienst, den Kollegen in der Notaufnahme oder der Intensivstation würden derzeit oft wichtige Informationen zum Gesundheitszustand oder der Krankengeschichte von Patienten fehlen, so Spethmann, der Kardiologe am Deutschen Herzzentrum der Charité ist. Ein in der ePA hinterlegter Notfalldatensatz, der etwa Informationen zu Vorerkrankungen, Dauermedikationen oder Allergien enthält, könne über Leben und Tod entscheiden.
Die Arbeitsgruppe der DGIM schlägt vor, Daten zu acht weiteren Themenfeldern in der ePA zu speichern. Dazu zählen etwa persönliche Erklärungen wie der Organspendeausweis, die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht oder aber Medikationspläne, der Impfpass sowie Laborbefunde und Arztbriefe.
„Unsere Überlegungen gehen von der internistischen Praxis und ihren Anforderungen aus. Wir möchten damit einerseits zur Diskussion anregen, welche Daten in der ePA erfasst werden und wie diese darin aufbereitet werden sollten“, erklärte Claus Vogelmeier, Sonderbeauftragter für Digitalisierung im Vorstand der DGIM und Vorsitzender der DGIM-Kommission Digitale Transformation der Inneren Medizin.
Ziel ist aus Sicht der DGIM eine umfassend strukturierte, semantisch codierte ePA. Die Bemühungen für eine weitere Strukturierung und Standardisierung von in der Versorgung vorliegenden Dokumenten solle jedoch die Umsetzung der ePA keinesfalls verzögern. Ein Start auch mit unstrukturierten Dokumenten sei, solange durch Metadaten in der ePA auffindbar, in jedem Fall anzustreben, weil dadurch bereits erhebliche Verbesserungen der Informationslage erreicht werden könnten.
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen sei „dringend notwendig und überfällig“, betonte DGIM-Generalsekretär Georg Ertl. Davon sei auch die ePA ein wichtiger Teil. Alle Beteiligten müssten jedoch anerkennen, dass die Umstellung auf die elektronische Akte für Ärzte zunächst mit erheblichen zeitlichen und organisatorischen Mehraufwänden verbunden sein werde. Dies müsse entsprechend Berücksichtigung finden.
Technische und organisatorische Rahmenbedingungen
Insbesondere müsse, so betont die DGIM, die ePA in der Einführungsphase bereits nahezu serienreif sein. Dies sei für eine möglichst große Akzeptanz der ePA in der Ärzteschaft entscheidend.
Auch müssten die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Ärzte an allen Arbeitsplätzen, an denen Patientenversorgung stattfinde, innerhalb ihrer Arbeitsumgebung (KIS, PVS) einfach und schnell lesend und schreibend auf die ePA zugreifen könnten. Hierbei müssten mobile Szenarien und die Nutzung der ePA in Notfallsituationen berücksichtigt werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Der Austausch von Daten zwischen den verwendeten KIS/PVS und der ePA (Herunterladen sowie Hochladen/Einstellen von Dokumenten) müsse einfach und schnell erfolgen können. Neue Dokumente müssten von den KIS/PVS weitestgehend automatisiert mit Metadaten versehen werden.
Die DGIM verweist außerdem auf notwendige Vergütungsregelungen und auch -anreize. Die zusätzlichen Aufwände, die den Ärzten bei der Befüllung und Pflege der ePA unter Beachtung medizinischer Gesichtspunkte als auch durch die Beratung ihrer Patienten im Kontext dieser Aufgabe entstehen, bedürften einer angemessen Vergütung.
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