Intravitreale Medikamentengabe wird besser vergütet

Berlin – Vertragsärzte erhalten für die intravitreale Medikamentengabe mehr Geld. Vor allem die Beratung und die Betreuung der Patienten werden deutlich besser vergütet, zeigt ein Beschluss des Bewertungsausschusses, auf den die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen hat.
Demnach können für den ambulanten Eingriff pro Auge einschließlich einer einmaligen Nachsorge rund 193 Euro statt wie zuvor rund 181 Euro abgerechnet werden. Wird die intravitreale Medikamentengabe (IVM) an beiden Augen vorgenommen – ebenfalls einschließlich der einmaligen Betreuung des Patienten nach dem Eingriff – wird die IVM mit rund 264 Euro statt wie bisher mit rund 245 Euro vergütet, erkärte die KBV.
Bei mehreren Nachsorgeuntersuchungen nach einem Eingriff erhöht sich laut KBV die Summe der Vergütung. Die Zusatzpauschale (Gebührenordnungspositionen 06334 und 06335) für die Betreuung eines Patienten nach einem intraokularen Eingriff steigt um etwa 30 Prozent.
Die IVM-Leistungen waren im Oktober 2014 in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen worden. Die IVM kann bei Augenerkrankungen, wie der feuchten altersbedingten Makuladegeneration, angewendet werden. Vertragsärzte, die IVM-Leistungen durchführen und abrechnen wollen, benötigen eine Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung. Zudem müssen sie die Gebietsbezeichnung „Augenheilkunde“ führen.
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