IQWiG bewertet Zusatznutzen von Linaclotid und Ocriplasmin
Köln – Der Zusatznutzen von dem unter dem Handelsnamen Constella bekannten Wirkstoff Linaclotid ist für die Behandlung von schwerem Reizdarmsyndrom nicht belegbar. Zu diesem Ergebnis kam das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) im Rahmen einer frühen Nutzenbewertung gemäß Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG).
Demnach konnte der Hersteller keine relevanten Studien vorlegen, die den Zusatznutzen im Vergleich zur der bisherigen Standardtherapie aufzeigten. Linaclotid ist seit November 2012 zur Behandlung Erwachsener mit mittelschwerem bis schwerem Reizdarmsyndrom mit Verstopfung zugelassen.
Dagegen wies das IQWiG für den seit März 2013 erhältlichen Wirkstoff Ocriplasmin (Handelsname Jetrea) einen erheblichen Zusatznutzen nach. Das Medikament wird zur Behandlung von Erwachsenen mit vitreomakulärer Traktion (VMT), bei der der Glaskörper des Auges stellenweise mit der Netzhaut verklebt, eingesetzt. Das IQWiG bescheinigte dem Wirkstoff bei leichten Sehbeeinträchtigungen erheblichen, bei mittelschweren Sehbeeinträchtigungen einen beträchtlichen Zusatznutzen.
Zudem hat das Kölner Institut Anfang August seinen Vorbericht zur systematischen Leitlinienrecherche für Asthma publiziert. Dazu untersuchten die Wissenschaftler auf Basis aktueller Leitlinien, ob das aktuelle Disease-Management-Programm (DMP) Asthma überarbeitet werden muss.
Im Rahmen der Prüfung stellten die Wissenschaftler fest, dass die Empfehlungen der aktuellen Leitlinien mit den Anforderungen des DMP im Wesentlichen überein, Diskrepanzen fanden sie nur wenige. Interessierte Personen und Institutionen können noch bis zum 29. August 2013 schriftliche Stellungnahmen zu diesem Vorbericht abgeben.
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