Ärzteschaft

IV-Vertrag für multiple Sklerose halbiert Krankenhaus­einweisungen

  • Montag, 7. Juli 2014

Krefeld/Düsseldorf – Vom Erfolg eines Vertrages zur Integrierten Versorgung (IV) von Patienten mit multipler Sklerose (MS) berichtet der Berufsverband Deutscher Neurologen (BDN). MS-Patienten, die an dem Vertrag zwischen dem Berufsverband und der AOK Rheinland/Hamburg sowie acht weiteren Krankenkassen teilnehmen, müssen nur halb so oft ins Krankenhaus wie Patienten der Regelversorgung. Das jedenfalls zeigt eine Auswertung des IV-Vertrages, den Ärzte und Krankenkassen soeben verlängert haben.

„Weniger Klinikaufenthalte bedeuten für die Patienten eine deutlich höhere Lebens­qualität und für die Kassen weniger Kosten“, kommentiert der BDN-Vorsitzende Uwe Meier die Ergebnisse der Evaluation. „Nun ist es an der Zeit, dieses erfolgreiche IV-Projekt auf andere Krankenkassen und weitere Krankheiten auszuweiten“, so seine Forderung.

2006 hatten der BDN, die AOK Rheinland/Hamburg und die Deutsche Multiple Sklerose-Gesellschaft (DMSG) sektorenübergreifende Behandlungspfade entwickelt, um die Zusammenarbeit zwischen Praxen und Kliniken zu optimieren. Sie definierten außerdem Leistungen, die den Patienten im Rahmen einer IV zusätzlich zur Verfügung stehen sollten.

Dazu gehören zusätzliche vertiefende Untersuchungen, Patientenschulungen, Fallkon­ferenzen und die Zeit, Patienten besonders ausführlich zu beraten. „Bei diesen Bera­tungen geht es oft um Probleme psychosozialer Art, beispielsweise den Umgang mit der Fatigue, einer ausgeprägte Müdigkeit, die für 60 Prozent der MS-Patienten das belastendste Symptom überhaupt darstellt“, so Meier. Dies seien „enorm zeitintensive Fragen, bei denen die Patienten sehr viel Unterstützung benötigten“, so der BDN-Vorsitzende.

Die Evaluation des IV-Vertrages zeigt: Gründe für eine stationäre Behandlung bei MS-Patienten sind beispielsweise Infektionskrankheiten und psychopathologische Symptome wie Depression oder Fatigue. Die in den Vertrag eingeschlossenen Patienten wurden sowohl wegen allgemeinmedizinischer Erkrankungen als auch wegen MS-bezo­genen Komplikationen nur etwa halb so häufig stationär aufgenommen wie Patienten, die nicht an der IV teilnahmen. Insgesamt waren 1.233 Patienten in das IV-Programm eingeschrieben.

„Viele Patienten fragen, warum sie an diesem sinnvollen Vertrag nicht teilnehmen dürfen. Ihnen muss ich erklären, dass ihre Krankenkasse an dem Projekt nicht teilnimmt“, bedauert Meier. 2012 waren im Rheinland neun Krankenkassen, 126 niedergelassene Neurologen und zwölf neurologische Kliniken beteiligt. „Es könnten deutlich mehr der rund 300.000 MS-Patienten in Deutschland von dieser intensivierten Betreuung profitieren, wenn andere Krankenkassen sich der IV-Versorgung anschließen würden“, so Meier.

hil

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